- Von Redaktion
- 30.11.2015 um 09:50
Einige Versicherer teilen ihren Kunden die Prämienerhöhung in der Kfz-Versicherung erst kurz vorm Wechselstichtag am 30. November mit. Nehmen die Kunden aber explizit Bezug auf die Prämienerhöhung, können sie auch nach diesem Stichtag noch ihren Vertrag kündigen. Zu viel Zeit dürfen sich die Kunden dabei aber nicht lassen. Innerhalb eines Monats nach Erhalt der Preiserhöhung muss die Kündigung beim Versicherer eingehen.
„Das Recht der außerordentlichen Kündigung besteht immer dann, wenn der Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers steigt. Es gilt zum Beispiel dann, wenn die Erhöhung durch die Umstufung des Fahrzeugs in eine andere Regional- oder Typklasse bedingt ist“, sagt Thilo Knaupp vom Vergleichsportal Check24.de.
Versicherungswechsler zahlen im November durchschnittlich 63 Euro weniger als im Juli für ihre Kfz-Haftpflichtversicherung, also im Schnitt 19 Prozent weniger. Das zeigt eine Analyse des Vergleichsportals Check24.de.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren