- Von Redaktion
- 12.04.2016 um 15:46
„Wer einen Schaden meldet, muss damit rechnen, dass Angaben im Vertrag kontrolliert werden. So lässt sich anhand des auf der Werkstattrechnung angegebenen Kilometerstands prüfen, ob das jährliche Kilometerlimit eingehalten wurde. Oder der Unfallbericht der Polizei gibt Aufschluss über Standort und Fahrer des Autos“, sagt Verbraucherschützer Georg Tryba von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegenüber der Aachener Zeitung. Die Verbraucherzentrale hat bei zehn Versicherern überprüft, wie sie auf falsche Angaben bei Vertragsabschluss reagiert.
Dass Kunden eventuell bei den beitragssenkenden Angaben schummeln könnten, liegt an den mitunter ordentlichen Rabatten, die es gibt. Wer beispielsweise jedes Jahr weniger als 10.000 Kilometer fährt, den Wagen nachts in der Garage parkt oder ausschließlich selbst am Steuer sitzt, darf sich über Nachlässe freuen. Mal können die Einschränkungen rund 5 Prozent Rabatt bringen, mal ist es mehr als ein Drittel vom Jahresbeitrag.
Vertragsstrafen drohen
Wie reagieren die Versicherer nun im Ernstfall? „Branchenweite Einigkeit herrscht offenbar über die Konsequenzen, wenn der Kunde die Korrektur nicht mehr gültiger Angaben verbummelt hat“, sagt Tryba. „Alle befragten Unternehmen gaben an, in diesem Fall den teureren Beitrag rückwirkend zum Beginn des Versicherungsjahrs nachzuberechnen.“
Wird der Kunde beim absichtlichen Schummeln erwischt, verlangt etwas die die Provinzial eine Vertragsstrafe von 500 Euro, die Württembergische von 1.000 Euro. Sieben Anbieter verlangen als Strafe für das laufende Versicherungsjahr den doppelten Beitrag. Nur die Huk verlangt außer dem rückwirkenden höheren Beitrag keine weiteren Strafen.
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