- Von Lorenz Klein
- 17.06.2019 um 16:13
Das Landgericht Köln hat einen Ordnungsmittelantrag des Autoversicherers HUK-Coburg gegen das Vergleichsportal Check24 zurückgewiesen (Aktenzeichen 31 O 376/17-SH I). Damit darf Check24 auch weiterhin mit seiner aktuellen „Nirgendwo günstiger-Garantie“ in der Kfz-Versicherung werben.
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Der Antrag der Huk-Coburg sei unbegründet, da die aktuell angebotene Garantie keinen Rechtsverstoß darstelle und Check24 seinem Garantieversprechen nun für den Gesamtmarkt der Kfz-Versicherungen nachkomme. Das teilte das Vergleichsportal am Montag unter Berufung auf das Urteil des Landgerichts Köln vom 27. Mai 2019 mit.
Konkret sieht die Garantieübernahme vor, dass Verbraucher einen möglichen finanziellen Nachteil von Check24 ausgeglichen bekommen, wenn sie „irgendwo auf dem Markt ein vergleichbares, aber günstigeres Alternativprodukt“ finden, wie es heißt.
Im September vergangenen Jahres hatte Check24 in dieser Sache vor dem Landgericht Köln noch den Kürzeren gegen die Huk-Coburg gezogen (Aktenzeichen 31 O 376/17). Der Versicherer hatte das Portal verklagt, weil die Garantie den Eindruck erwecke, dass Verbraucher ihre Autoversicherung nirgendwo anders günstiger bekämen (wir berichteten). „Sehr häufig sind die Huk-Coburg-Tarife aber deutlich günstiger“, hieß es damals in einer Pressemitteilung.
Pfefferminzia hat bei der Huk-Coburg nachfragt, ob der Versicherer Rechtsmittel gegen die aktuelle Entscheidung einlegen wolle. Eine Stellungnahme soll es voraussichtlich am Dienstag geben. Sobald diese vorliegt, wird sie dieser Meldung hinzugefügt.
Update am Dienstag, 18. Juni, 14.52 Uhr – und so lautet die Stellungnahme der Huk-Coburg:
„Die HUK-COBURG ist im Jahr 2018 erfolgreich gegen die „nirgendwo günstiger Garantie“ von Check24 vorgegangen. Das Landgericht Köln hat im September 2018 in einem Urteil festgestellt, dass das Werbeversprechen, mit dem Check24 damals geworben hatte, irreführende Werbung ist. Das Landgericht hatte Check24 darum auch diese Form der Werbung verboten.
Check24 hat das Werbeversprechen danach deutlich abgeändert.
Im aktuellen Ordnungsgeldverfahren klärte das Gericht jetzt lediglich, dass sich die neue Form der Check24-Werbung so weit von der früheren unterscheidet, dass sie von dem Verbot im Urteil vom September 2018 nicht mehr umfasst ist.
Ob diese neue Form der Werbung erlaubt ist, muss in einem neuen Verfahren geprüft werden.
Die HUK-COBURG vertritt die Auffassung, dass auch die abgeänderte Form der „nirgendwo günstiger Garantie“ von Check24 irreführend ist. Ebenso ist sie nach wie vor der Ansicht, dass über Check24 oft nicht die günstigste Versicherung gefunden werden kann. Deshalb geht die HUK-COBURG jetzt in einem weiteren Verfahren gegen das neu gefasste Werbeversprechen vor. Die Gerichtsverhandlung in diesem Verfahren findet voraussichtlich im August statt.“
Die beiden Kontrahenten begegnen sich immer mal wieder vor Gericht. Jüngst hatte es der Versicherer abgelehnt, seine Tarife auf dem Portal listen zu lassen (wir berichteten).
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