Ein Warnschild vor Wildwechsel steht an einer Straße unweit von Neuruppin im Nordwesten von Brandenburg: In der Regel ist bei einer Kfz-Versicherung nur der Zusammenstoß mit Haarwild versichert. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 10.10.2016 um 20:01
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Das Jahr 2016 neigt sich dem Ende zu, und schon ist die Kfz-Versicherung im Fokus der Verbraucherschützer und Vergleichsportale. „Bis zu 1.500 Euro sparen, Vollkaskoversicherung ist bei einem vier Jahre alten Fahrzeug nicht mehr notwendig, und eine Teilkasko kann sich der Verbraucher auch sparen.“ Mit diesen Aussagen sollen die Verbraucher zu einem Wechsel ihrer Kfz-Versicherung bewogen werden. Versicherungsmakler Hubert Gierhartz nervt das. Er schreibt in seinem Kommentar, wann sich Voll- und Teilkasko wirklich lohnen – und worauf es dabei zu achten gilt.

Die Teilkaskoversicherung

In jeder Vollkaskoversicherung ist die Teilkaskoversicherung automatisch eingeschlossen. Nur die Selbstbeteiligung kann frei vereinbart werden, beispielsweise 150 Euro Selbstbeteiligung, keine oder aber auch eine höhere Selbstbeteiligung. Ein Teilkaskoschaden führt grundsätzlich nicht zur Rückstufung. Die Beiträge bleiben unverändert.

Was ist in der Teilkaskoversicherung versichert?

Brand und Explosion etwa. Grundsätzlich ist auch der Diebstahl des Fahrzeugs versichert. Auch der Teilediebstahl, Aufbruch des Fahrzeugs und zum Beispiel ein entwendetes Navigationssystem und die damit verbundenen Reparaturkosten. Nicht versichert sind persönliche Gegenstände wie Handtasche, Laptop, Handy, Kleidung et cetera, die im Fahrzeug zurück gelassen werden.

Glasbruchschäden – sind grundsätzlich versichert – egal wo durch der Bruch entstanden ist. Alle folgenden Risiken sind frei vereinbart und versicherbar: Erdbeben, Lawinen und Muren, Dachlawinen, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung. Hierbei ist das Risiko Lawinen und Muren sehr unterschiedlich bei den einzelnen Gesellschaften im Versicherungsschutz eingeschlossen.

Schäden verursacht durch Hagelschlag werden bei älteren Fahrzeugen gerne fiktiv – also nach Gutachten abgerechnet. Der Kfz-Halter kann mit den Beulen leben, und will lieber simpel gesagt, Bares. Ist eine Werkstattbindung mit dem Versicherer vereinbart, wird hier auch eine Kürzung bei den Stundensätzen vorgenommen. 10 Euro Teilkaskoprämie im Jahr gespart, und der Schadensersatzanspruch wird zum Beispiel um 500 Euro gekürzt. Tolle Einsparung.

Zusammenstoß mit Tieren

Gängig ist hier, dass nur der Zusammenstoß mit Haarwild versichert ist. Läuft der streunende Hund ins Auto, und ist der Zusammenstoß mit Tieren aller Art nicht versichert, muss der Halter des Wagens den Schaden selber zahlen. Um das zu vermeiden sollte Zusammenstoß mit Tieren jeder Art versichert sein.

Wenn es bedingt durch einen Kurzschluss zu einer Überspannung kommt, ist auch das versichert. Wichtig ist hier, dass der Versicherer Ersatz auch für Aggregate wie Lichtmaschine, Batterie oder Anlasser leistet.

Tierbiss-Schäden

Wenn der Versicherer Tierbiss-Schäden nur auf den Marderbiss einschränkt, leistet er nicht, wenn zum Beispiel eine Ratte, eine Maus oder ein Eichhörnchen den Schaden verursacht hat. Wichtig ist aber, dass der Versicherer auch für die Folgeschäden leistet. Wie sieht das in der Praxis aus? Das Tier zerbeißt ein Kabel. Das merkt der Kfz-Halter nicht. Er fährt los, irgendwann bleibt das Auto stehen und der Folgeschaden, der bedingt durch das zerstörte Kabel verursacht wurde, ist teurer als das zerbissene Kabel. Schäden in Höhe von 2.000 Euro und mehr sind hier nicht selten. Ist der Folgeschaden nicht versichert, muss der Halter des Wagens dafür selber aufkommen.

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