- Von Lorenz Klein
- 30.08.2017 um 10:21
Die Frage, ob es ein Tempolimit auf deutschen Autobahnen geben sollte, erhitzt seit jeher die Gemüter: Nur eine geringe Minderheit (ein Prozent) hat zu dieser Frage keine Meinung, teilt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) auf Basis einer repräsentativen Umfrage mit.
Männer und Junge sind meist zufrieden mit dem Status Quo
Zudem zeigt sich, dass die Einstellung zu dieser Frage in erheblichen Maße vom Geschlecht abhängt. Während sich bei den Frauen zwei Drittel der Befragten (67 Prozent) für ein Tempolimit aussprechen, sind es bei den Männern nur 38 Prozent (siehe Grafik). Insgesamt ergibt sich daraus eine knappe Mehrheit für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf deutschen Autobahnen.
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Auffällig sind dabei laut DVR auch die Unterschiede in den Altersgruppen: Während 67 Prozent der befragten Autofahrer ab 55 Jahren ein Tempolimit befürworten und nur 32 Prozent eine Geschwindigkeitsbegrenzung ablehnen, sind bei den 18- bis 34-Jährigen nur 38 Prozent für ein Tempolimit, die Mehrheit von 61 Prozent will hingegen alles beim alten lassen.
Weiter geht eine knappe Mehrheit von 52 Prozent aller Befragten davon aus, dass mit einem Tempolimit die Zahl der Verkehrstoten gesenkt werden könnte. Im Jahr 2016 sind nach Angaben des DVR 393 Menschen auf deutschen Autobahnen ums Leben gekommen.
Überschreiten der Richtgeschwindigkeit kann Mithaftung auslösen
Von den Befürwortern eines Tempolimits sprechen sich die meisten (59 Prozent) für Tempo 130 als verbindliche Vorgabe aus. 130 km/h beträgt auch die 1978 auf Autobahnen eingeführte Richtgeschwindigkeit. Dabei handelt es sich laut der Verkehrsexperten keinesfalls nur um eine unverbindliche Empfehlung. Vielmehr könne „eine erhebliche Überschreitung“ der Richtgeschwindigkeit bei einem Unfall als Teilschuld gewertet werden, stellt der DVR klar.
Auch der Kfz-Versicherungsexperte Frank Bärnhof von Cosmos Direkt warnt Autofahrer davor die Richtgeschwindigkeit lediglich als freundliche Empfehlung abzutun:
„Ist ein Fahrer schneller als 130 Stundenkilometer auf der Autobahn unterwegs und wird er unverschuldet in einen Unfall verwickelt, kann ihn dennoch eine Mithaftung treffen“, sagt der Versicherungsfachmann gegenüber Focus Online.
So gingen die Gerichte in diesen Fällen davon aus, dass der Fahrer sich nicht wie ein ‚Idealfahrer‘ verhalten habe, so Bärnhof. Etwas anderes gelte nur dann, wenn der Fahrer nachweisen könne, dass der Unfall auch bei einer Geschwindigkeit von 130 Stundenkilometern oder weniger passiert wäre.
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