- Von Lorenz Klein
- 30.08.2017 um 10:21
Gleichwohl muss eine Mithaftung – in der Regel werden mindestens 20 Prozent angerechnet, berichtet Focus Online – nicht immer eintreten. Geht der Unfall beispielsweise auf „einen besonders rücksichtslosen Spurwechsel“ des Unfallgegners zurück, kann der Anteil der Mithaftung trotz einer zu hohen Geschwindigkeit „gegen null tendieren“.
Zeigt die Tachonadel allerdings mehr als 200 km/h an, die Richtgeschwindigkeit wäre also um über 50 Prozent überschritten, so sieht das schon anders aus: Laut einem Gerichtsurteil von 2013 gilt ein Tempo von jenseits der 200 als eine Geschwindigkeit, die eigentlich „keinen Unfallvermeidungsspielraum“ mehr zulasse. Entsprechend ging das Gericht von einer Mithaftung von 40 Prozent aus.
Auf Vertragsbedingungen in der Kfz-Versicherung achten
Dass eine deutliche Überschreitung der Richtgeschwindigkeit nicht nur für den Schadensausgleich, sondern auch für den eigenen Versicherungsschutz teuer werden kann, darauf weist Rechtsanwalt Christian Solmecke, Partner der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke hin. „Nicht selten formulieren Versicherungen in den Vertragsbedingungen, dass der Fahrer, der deutlich zu schnell gefahren und in einen Unfall verwickelt wurde, eine hohe Eigenbeteiligung leisten muss“, sagt Solmecke. Vielen Autofahrern sei diese Gefahr nicht bewusst, so der Anwalt. Daher sollte das Gaspedal auch im Hinblick auf den eigenen Versicherungsschutz, „nicht zu beherzt durchgedrückt werden“, empfiehlt Solmecke.
Der DVR weist zudem darauf hin, dass zu schnelles Fahren eine der Hauptunfallursachen darstelle und – auch auf Autobahnen – für zahlreiche schwere Unfälle ursächlich sei.
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