- Von Lorenz Klein
- 01.10.2019 um 15:41
Alle zwei Minuten kollidiert ein kaskoversicherter Pkw mit einem Wildtier. Diese rechnerische Betrachtung hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf Basis seiner aktuellen Wildunfall-Statistik vorgenommen. Demnach sind im vergangenen Jahr rund 268.000 Schäden durch Wildunfälle bei den Autoversicherern eingetrudelt. Was ein Rückgang von 7.000 gegenüber dem Vorjahr ergibt.
Zusammenstoß mit Wild ist häufigste Unfallursache
Zehn Verhaltenstipps vor und nach einem Wildunfall
Laut der Schadenexperten des GDV ist die Gefahr von Wildunfällen in den Monaten April und Mai und von Oktober bis Dezember am höchsten. Im Frühjahr sorgen vor allem Wildschweinrotten mit ihren Frischlingen für eine um rund 20 Prozent höhere Unfallgefahr. Zum Jahresende kommt es zu vielen Unfällen mit Hirschen, die in ihrer Brunftzeit sehr aktiv sind. Wie aus der GDV-Statistik weiter hervorgeht, zahlten die Versicherer 2018 für jeden Wildunfall mit einem Pkw im Schnitt mehr als 2.800 Euro. Insgesamt stiegen die wirtschaftlichen Schäden durch Wildunfälle auf 757 Millionen Euro (plus zwei Prozent).
Ausweichmanöver besser sein lassen
Der Verband gibt Autofahrern dabei noch ein paar Fahrverhaltensregeln an die Hand. Die Fahrer sollten Warnschilder vor Wildwechsel beachten und ihre Fahrweise entsprechend anpassen: Am Rand von Wiesen, Feldern und Wäldern abbremsen und vor allem in der Dämmerung die Geschwindigkeit verringern. Ebenfalls wichtig: Wenn Wild auf der Straße oder am Straßenrand auftaucht, sollten Autofahrer das Fernlicht abblenden und hupen. Riskante Ausweichmanöver sollten vermieden werden. Denn: Der Zusammenprall mit einem anderen Auto oder einem Baum birgt in der Regel größere Gefahren als die Kollision mit einem Tier.
Und so sollten sich Autofahrer nach einem Wildunfall verhalten:
- Unfallstelle sichern: Warnblinklicht einschalten, Warndreieck aufstellen.
- Die Polizei benachrichtigen.
- Ein verletztes oder getötetes Tier möglichst nicht anfassen. Das Bergen des Tieres ist Aufgabe des Försters oder Jagdpächters.
- Fotos vom Unfallort, vom Tier und vom Fahrzeug machen. Das ist hilfreich für eine schnelle Schadenbearbeitung.
- Eine Wildunfallbescheinigung von Polizei, Förster oder Jagdpächter ausstellen lassen.
- Den Versicherer anrufen, bevor die Wildspuren beseitigt sind oder das Fahrzeug repariert, verschrottet oder verkauft wird.
Was zahlt die Versicherung?
Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Haarwild – wie Rehe und Wildschweine – verursacht werden, begleicht die Voll- beziehungsweise Teilkaskoversicherung, stellt der GDV klar. Einige Versicherer haben dabei ihren Schutz in der Teilkasko zusätzlich auf Unfälle mit bestimmten weiteren oder auch Tieren aller Art ausgeweitet. Und: „Auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt hat ein Wildschaden keinen Einfluss“, betonen die Experten des GDV.
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