Aus einem VW Golf wurde das Navigationsgerät gestohlen, aufgenommen im März 2014 in Berlin: Die Polizei warnt davor, Wertgegenstände im Auto zu belassen. © dpa/picture alliance
  • Von Lorenz Klein
  • 02.10.2017 um 16:47
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Wer Wertsachen im Auto aufbewahrt, sollte dies künftig besser unterlassen und auch nicht auf die Idee kommen, die Geldbörse oder das Navi im Wagen zu verstecken. Gegenstände, die nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sind, fallen nämlich nicht unter den Versicherungsschutz. Darauf weist die Kreispolizeibehörde Wesel anlässlich eines Zeugenaufrufs hin.

 „Räumen Sie Ihr Auto aus, ehe es andere tun!“ – mit diesen deutlichen Worten hat sich die Kreispolizeibehörde Wesel am Montag an die Öffentlichkeit gewandt. Die Polizei sucht Zeugen für mehrere Aufbrüche von Autos, die sich übers Wochenende in Wesel zugetragen haben sollen. Die Beute bestand demnach „unter anderem aus Geldbörsen und persönlichen Gegenständen“ – auch ein Mobiltelefon soll von den Unbekannten geklaut worden sein.

Der Verlust ist für die Betroffenen doppelt ärgerlich, denn die Versicherung wird für den Schaden nicht aufkommen. „Gegenstände, die nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sind, haben keinen Versicherungsschutz“, erklärt die Polizei. Auch ein mit einem Saugnapf ans Fahrzeug befestigtes Navigationsgerät gelte demnach bei den meisten Versicherungen als loser Gegenstand und sei damit nicht versichert, heißt es.

Wertgegenstände besser auch beim kurzfristigen Verlassens des Autos mitnehmen

„Nehmen Sie Mobiltelefone oder mobile Navigationsgeräte auch beim kurzfristigen Verlassen des Fahrzeuges mit und präsentieren Sie diese nicht möglichen Straftätern“, rät die Polizei – und fügt hinzu: „Den Ärger und die Lauferei zu Polizei, Versicherung und sonstigen Behörden haben Sie.“

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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