- Von Lorenz Klein
- 02.11.2017 um 13:07
Allein im vergangenen Jahr wurden den Kfz-Versicherern rund 264.000 Wildunfälle gemeldet, wie der Versicherungsverband GDV auf Basis seiner aktuellen Wildunfall-Statistik mitteilt. Damit kommt es rechnerisch gesehen täglich zu mehr als 720 Kollisionen zwischen Pkw und Wildtieren. Bezogen auf die rund 45,8 Millionen privaten und gewerblichen Kfz-Haltern in Deutschland (Stand: 1. Januar 2017) wären immerhin knapp 0,6 Prozent der Halter von einem Wildunfall betroffen.
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Die Versicherer zahlten für jeden Einzelfall im Schnitt 2.580 Euro, berichtet der GDV, der wirtschaftliche Schaden durch Wildunfälle stieg von rund 653 Millionen auf fast 682 Millionen Euro.
Kommt es zu Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Haarwild – wie Rehe und Wildschweine – verursacht werden, kommt die Teilkaskoversicherung dafür auf. Einige Versicherer haben ihren Schutz zusätzlich auf Unfälle mit bestimmten weiteren oder auch sämtlichen Tieren ausgeweitet, berichtet der Verband. Zudem gilt: Auch wer eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, wird entschädigt. „Auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt hat ein Wildschaden keinen Einfluss“, stellt der GDV außerdem klar.
Um das Schlimmste zu verhindern, geben die Versicherungsprofis Autofahrern zehn Verhaltensregeln an die Hand:
Wie man sich verhält, um das Risiko für einen Wildunfall zu reduzieren:
- Warnschilder vor Wildwechsel beachten und Fahrweise entsprechend anpassen.
- Am Rand von Wiesen, Feldern und Wäldern vor allem in der Dämmerung die Geschwindigkeit verringern.
- Wenn Wild auf der Straße oder am Straßenrand auftaucht, das Fernlicht abblenden und hupen. Riskante Ausweichmanöver vermeiden.
- Wenn alles nichts hilft, besser draufhalten: Der Zusammenprall mit einem anderen Auto oder einem Baum birgt in der Regel größere Gefahren als die Kollision mit einem Tier.
Wie man sich verhält, wenn es doch mal zu einer Kollision kommt:
- Unfallstelle sichern: Warnblinklicht einschalten, Warndreieck aufstellen.
- Die Polizei benachrichtigen.
- Ein verletztes oder getötetes Tier möglichst nicht anfassen. Das Bergen des Tieres ist Aufgabe des Försters oder Jagdpächters.
- Fotos vom Unfallort, vom Tier und vom Fahrzeug machen. Das ist hilfreich für eine schnelle Schadenbearbeitung.
- Eine Wildunfallbescheinigung vom Förster oder Jagdpächter ausstellen lassen.
- Den Versicherer anrufen, bevor die Wildspuren beseitigt sind oder das Fahrzeug repariert, verschrottet oder verkauft wird.
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