- Von Lorenz Klein
- 27.06.2017 um 16:37
Solange Unfälle passierten, müsse weiterhin klar geregelt sein, wie und von wem etwaige Unfallopfer entschädigt werden. Das fordert Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der GDV-Geschäftsführung, in seiner aktuellen Kolumne.
„Die Verantwortung für ein automatisiertes Auto mag teilbar sein, die Sicherheit der Menschen nicht“, schreibt von Fürstenwerth. Nur wenn der öffentliche Raum mit der neuen Technik für alle sicherer sei, so der GDV-Manager, werde die Gesellschaft hochautomatisiert oder autonom fahrende Autos akzeptieren und gutheißen.
„Beim autonomen Fahren gibt es keine Haftungslücke“
„Insurtechs richten sich zuvorderst gegen Makler“
Ab 2035 geht es für die Kfz-Versicherer bergab
Zur Sicherheit im Straßenverkehr gehöre aber nicht nur das erfolgreiche Vermeiden von Schäden, befindet der Kolumnist. Mindestens ebenso wichtig seien „klare Regeln für den Fall, dass es doch zu einem Unfall kommt“.
Fahren wird zum „arbeitsteiligen Prozess“
So sei die Frage nach der Verantwortung heute meist einfach zu beantworten, denn in den meisten Fällen hätten die Fahrer einen Fehler gemacht. „Das wird auf absehbare Zeit auch noch so bleiben“, glaubt von Fürstenwerth. Allerdings trete der Fahrer und damit seine Verantwortung in Zukunft immer weiter zurück – das Fahren werde „mehr und mehr zum arbeitsteiligen Prozess“.
Was das genau heißt, erklärt der GDV-Mann so: Die Ethik-Kommission des Bundesverkehrsministeriums zähle fast ein Dutzend Akteure auf, die potentiell für Unfälle mit automatisierten Autos verantwortlich sein könnten. So kämen zu Fahrern, Haltern und Herstellern unter anderem IT-Dienstleister, Mobilfunkanbieter, Betreiber digitaler Netze oder Anbieter digitaler Karten hinzu. „Sie alle teilen sich die Verantwortung – und die Haftung“, schreibt von Fürstenwerth.
Für Unfallopfer werde diese neue Unübersichtlichkeit trotzdem nicht zum Problem, versichert er. Weil von Autos ohnehin eine sogenannte „Betriebsgefahr“ ausgehe, würden schon heute einfache Regeln gelten, die auch auf das automatisierte Fahren angewendet werden könnten: „Egal warum beim Betrieb des Autos ein Schaden entsteht – die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters entschädigt das Opfer.“ So würden Verkehrsopfer nicht auf „eine Vielzahl potenziell Haftender verwiesen, sondern haben einen kompetenten Ansprechpartner“, resümiert von Fürstenwerth.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren