- Von Redaktion
- 11.07.2016 um 09:46
Im Interview erklärt Mathias Zunk, dass der Beitrag in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung günstiger werde für jedes Jahr, in dem man keinen Schaden melde. „Der Versicherer gewährt dann einen Schadenfreiheitsrabatt. Und um den nicht zu gefährden, sollten kleinere Schäden eher aus eigener Tasche zahlen“, sagt er.
Im Zweifel könnten Kunden ihren Versicherer auch fragen, wie stark die Prämie steigen würde, wenn sie einen Schaden regulieren lassen – und ihre Entscheidung dann davon abhängig machen.
Man könne den Schadenfreiheitsrabatt auch für den Dienstwagen in Anspruch nehmen, meint Zunk. „Ja, Sie können ihn auf Ihren Arbeitgeber übertragen. Achten Sie aber darauf, dass Sie eine Regelung zur Rückübertragung vereinbaren, wenn Sie den Job wechseln.“
Und wie sieht es bei einem Wechsel des Kfz-Versicherers aus? Auch da müsse man beim neuen Versicherer nicht bei 0 anfangen, erklärt Zunk. „Die neue Kfz-Versicherung erfragt elektronisch beim Vorversicherer den Status des Schadenfreiheitrabatts ab.“
Von der Rabattübertragung ausgenommen seien aber oft sogenannte Sondereinstufungen, die viele Versicherer ihren Kunden auf Anfrage anböten. Auch hier könne man den neuen Versicherer aber vorher fragen, ob er diese Sondereinstufungen übernimmt.
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