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- 25.09.2017 um 18:46
Stichwort Fahrerschutz: Warum kann diese Ergänzung sinnvoll sein?
Nun, die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers reguliert die Ansprüche der Geschädigten und zahlt zum Beispiel für Heilbehandlungen, Schmerzensgeld sowie im Todesfall Leistungen an Hinterbliebene. „Nur der unfallverursachende Fahrer selbst kann keine Ansprüche geltend machen“, erklärt Stefan Lutter, Pressesprecher der VHV. „Er erhält lediglich Leistungen aus der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung, die häufig nur eine Grundversorgung sicherstellen und mitunter in langwierigen Verfahren erstritten werden müssen.“
Lutter plädiert bei Auslandsfahrten auch dafür, einen Auslandsschutz mit abzuschließen.
Denn:
„Wer im Ausland unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, muss mit erheblich geringeren Entschädigungen bei Personen- und Sachschäden als in Deutschland rechnen“, sagt er. Auch das Schmerzensgeld sei meist deutlich geringer, und die Kosten für Mietwagen, Nutzungsausfall, Sachverständigengutachten oder einen Anwalt würden oft gar nicht ersetzt. „Denn für den Schadenersatz ist das nationale Recht am Unfallort maßgeblich.“
Ein Auslandschutz hingegen ersetze Personen- und Sachschäden bei unverschuldeten Unfällen so, als ob der ausländische Unfallverursacher nach deutschem Recht und deutschen Standards haftpflichtversichert wäre. Lutter: „Die Ansprüche können direkt bei der VHV geltend gemacht werden.“
Auf Spannen achten
Zusätzlich dazu können Zusatzversicherungen für den Inhalt des Wohnmobils sowie Schutzbriefe Sinn ergeben. Bei der Inhaltsversicherung sind dann Haushaltsgegenstände oder Flachbildfernseher & Co. bei Diebstahl versichert. Hier müssen Interessenten wieder darauf achten, ob bestimmte Spannen einzuhalten sind. Bei der Gothaer zum Beispiel muss die Versicherungssumme mindestens 1.000 Euro betragen, maximal darf sie bei 10.000 Euro liegen. Bei der Allianz liegt die Maximalsumme ebenfalls bei 10.000 Euro.
Ein Schutzbrief schließlich kann sich für Wohnmobil-Fahrer lohnen, „da bei einer Panne das Abschleppen des Fahrzeugs oder der Heimtransport sehr teuer werden können“, weiß Allianz-Mann Wehner. Im Schutzbrief sind dann etwa die Pannenhilfe bis zu 100 Euro, das Abschleppen bis zu 200 Euro und das Bergen sowie der Krankenrücktransport ohne Kostenlimit abgedeckt.
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