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  • Von Juliana Demski
  • 14.02.2017 um 16:03
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Ein Mann meldete seiner Versicherung nach einem Unfall nicht, dass es Vorschäden gab. Erst durch ein Gutachten noch vor der Regulierung kam der Schaden ans Licht. Die Versicherung wollte nicht zahlen – das Oberlandesgericht Köln entschied am Ende aber zugunsten des Autofahrers.

Was ist geschehen?

Ein Autofahrer hat einen Wildunfall. Seine Kaskoversicherung soll den Schaden bezahlen. In dem Fragebogen gibt er an, dass es mehrere reparierte Vorschäden gegeben hat. Nach den noch nicht reparierten Vorschäden fragt sie Versicherung zwar, bekommt aber keine Antwort.

Später, allerdings noch vor der Schadensregulierung, sendet ihr der Mann ein Gutachten eines Sachverständigen. Das weist auch zusätzlich auf einen noch nicht reparierten Schaden hin – die Versicherung will nun wegen falscher Angaben nicht zahlen. Der Fall landet vor Gericht.

Das Urteil

Die Richter des Oberlandesgerichts Köln stellen sich schlussendlich auf die Seite des Autofahrers (Aktenzeichen: 9 U 4/16). Seine Aussagen seien zwar falsch gewesen, er habe sie aber dennoch durch das Gutachten rechtzeitig berichtigt.

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Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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