Das Gebäude des Landgerichts I und II in München: Die Richter entschieden, dass die Versicherung für den Schaden aufkommen muss. © dpa/picture alliance
  • Von Juliana Demski
  • 07.06.2017 um 15:54
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Einmal nicht richtig hingeschaut, und schon passiert es: ein Schaden am Auto wegen einer Bodenschwelle. Hier muss der Versicherer nur in ganz bestimmten Fällen zahlen. Wann genau, darüber hat kürzlich das Landgericht München geurteilt.

Was ist geschehen?

Ein Fahrer ist mit seinem Wohnmobil unterwegs. Er fährt 50 Kilometer pro Stunde (km/h) und übersieht eine Bodenschwelle, die bei normaler Geschwindigkeit einen Schaden im Wert von 12.000 Euro an seinem Gefährt verursacht.

Seine Versicherung weigert sich, zu zahlen. Die Begründung: Dies sei ein nicht versicherter Betriebsschaden. Der Fahrer gibt sich damit nicht zufrieden und zieht vor Gericht.

Das Urteil

Die Richter des Landgerichts München II stellen sich auf die Seite des Klägers (Aktenzeichen: 10 O 3458/16). Hier liege ein normaler Unfall, kein Betriebsschaden vor, urteilten sie. Die Bodenschwelle habe der Fahrer übersehen, und die Geschwindigkeit sei angemessen gewesen – so muss der Versicherer schlussendlich doch für den Schaden aufkommen.

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Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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