- Von Juliana Demski
- 23.02.2017 um 11:05
Was ist geschehen?
Ein Autofahrer stellt sein Fahrzeug im Halteverbot ab und geht über längere Zeit weg. Als er wiederkommt, ist sein Lack beschädigt. Ein Motorrad-Fahrschüler hat sein Auto touchiert. Die Versicherung der Fahrschule zahlt zwar, aber nur 75 Prozent des Schadens.
Der Fall landet vor Gericht.
Das Urteil
Die Richter des Amtsgerichts Frankfurt stellen sich auf die Seite des Versicherers. Denn im Halteverbot sei höchstens das Ein- und Ausladen gestattet. Alles andere behindere den Verkehr und könne sogar zu Gefahrsituationen führen. Deshalb sei diese Mithaftung des Fahrers rechtens (Aktenzeichen 32 C 4486/14).
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