Taxifahrer in Berlin. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 10.02.2016 um 11:00
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Die Situation kennt sicher jeder: Man regt sich derart über einen anderen Autofahrer auf, dass man schimpft und zetert. Manch einer zeigt dem anderen dann auch gerne mal den Stinkefinger. Das kann aber nicht nur eine Geldstrafe nach sich ziehen, sondern auch den Führerschein kosten, wie ein aktuelles Urteil zeigt.

Was war geschehen?

Ein Münchener Taxifahrer ist von einem langsamer fahrenden Wagen so genervt, dass er das Auto überholt und dem Fahrer dabei den Stinkefinger zeigt. Dann schert er so knapp vor dem Wagen wieder ein, dass der Überholte nur mit einer Vollbremsung einen Auffahrunfall verhindern kann.

Der Überholte reicht daraufhin Klage gegen den Taxifahrer ein.

Im Gerichtsverfahren widerspricht der Taxifahrer dem Vorwurf der Nötigung. Vielmehr habe sein Wagen beim Überholvorgang nach links gezogen – der Taxifahrer sei darüber so erschrocken, dass er eine wegwerfende Handbewegung gemacht habe. Den Stinkefinger und das knappe Wiedereinscheren leugnet der Taxifahrer.

Das Urteil

Das Münchener Amtsgericht hielt von den Aussagen des Taxifahrers nichts. Die Richter verurteilten den 56-Jährigen wegen Beleidigung und Nötigung zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro (Aktenzeichen: 922 Cs 433 Js 114354/15). Außerdem muss der Taxifahrer nun einen Monat lang zu Fuß gehen – den Führerschein hat das Gericht auch gleich für einen Monat einkassiert.

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