Eine Frau ist mit ihrem Cabrio unterwegs: Wer sein Auto beim Parken offen lässt, setzt seinen Versicherungsschutz aufs Spiel. © dpa/picture alliance
  • Von Juliana Demski
  • 19.06.2017 um 14:42
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Endlich ist er da: der Sommer. Für Cabriobesitzer gibt es gerade kaum etwas Besseres, als mit offenen Verdeck über die Straßen zu flitzen. Aber aufgepasst: Beim Parken gibt es einiges zu beachten, damit auch der Versicherungsschutz bestehen bleibt.

2,1 Millionen Menschen fahren hierzulande ein Cabriolet. Besonders an Sommertagen ist diese Art des Fahrspaßes beliebt – aber bei jedem Ausflug macht man auch mal Pausen und parkt den Wagen. In Sachen Versicherungsschutz gibt es hier einiges zu beachten.

Zum Beispiel in Sachen Parkplatz: Wer in einer privaten Einzelgarage parkt, die sich nicht von jedem öffnen lässt, der kann sein Verdeck auch getrost offen lassen. Bei Tiefgaragen, die nicht allein genutzt werden, sieht die Sache schon anders aus. Hier gilt: abschließen und das Verdeck zumachen. Also genau wie auf der Straße auch.

Gleiches gilt auch im Urlaub – vor allem in Ländern, in denen besonders viele Langfinger unterwegs sind. Beispiele sind unter anderem Polen, Tschechien und auch Italien. Wer sich nicht daran hält und bei der Rückkehr etwas vermisst, der muss sich auf Leistungskürzungen in seiner Teilkaskoversicherung einstellen.

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Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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