- Von Juliana Demski
- 19.06.2017 um 14:42
2,1 Millionen Menschen fahren hierzulande ein Cabriolet. Besonders an Sommertagen ist diese Art des Fahrspaßes beliebt – aber bei jedem Ausflug macht man auch mal Pausen und parkt den Wagen. In Sachen Versicherungsschutz gibt es hier einiges zu beachten.
Vollkasko- versus Teilkaskoversicherung
Können Käufer die Kfz-Versicherung übernehmen?
Zum Beispiel in Sachen Parkplatz: Wer in einer privaten Einzelgarage parkt, die sich nicht von jedem öffnen lässt, der kann sein Verdeck auch getrost offen lassen. Bei Tiefgaragen, die nicht allein genutzt werden, sieht die Sache schon anders aus. Hier gilt: abschließen und das Verdeck zumachen. Also genau wie auf der Straße auch.
Gleiches gilt auch im Urlaub – vor allem in Ländern, in denen besonders viele Langfinger unterwegs sind. Beispiele sind unter anderem Polen, Tschechien und auch Italien. Wer sich nicht daran hält und bei der Rückkehr etwas vermisst, der muss sich auf Leistungskürzungen in seiner Teilkaskoversicherung einstellen.
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