- Von Redaktion
- 24.10.2016 um 13:35
Obwohl in Deutschland nicht genau geregelt ist, ab wann und wie lange Autofahrer nur mit Winterreifen unterwegs sein dürfen, rät der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) dazu, sich an die „O- bis O-Regelung“ zu halten. Das heißt: Die Winterreifen in der Zeit von Oktober bis Ostern aufgezogen zu lassen. Wer das nicht tut, riskiert Kürzungen in seiner Vollkaskoversicherung sowie Bußgelder.
Zwar erhalten Vollkaskoversicherte grundsätzlich Ersatz für die Schäden am eigenen Auto, doch laut GDV gib es eine wichtige Ausnahme: Hätte der Autofahrer vor Fahrtantritt oder während der Fahrt erkennen müssen, dass Sommerreifen angesichts der Straßenverhältnisse völlig ungeeignet sind, kann die Versicherungsleistung bei einem witterungsbedingten Unfall anteilig gekürzt werden.
Zudem gilt: Wer trotz Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte mit Sommerreifen fährt, muss den Verkehrsexperten des GDV zufolge mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen. Doch damit nicht genug: Kommt es aufgrund der falschen Bereifung zu Gefährdungen oder zu einem Unfall kann das Bußgeld noch höher ausfallen. Darüber hinaus gibt es für den Verursacher einen Punkt in der Verkehrssünder-Datei in Flensburg.
Bei Schäden an anderen Verkehrsteilnehmern zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters allerdings nach wie vor. Trotzdem sollte das natürlich kein Grund sein, sich mit einem Reifenwechsel Zeit zu lassen.
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