Wintereinbruch in München am 18. April 2017: Wer bei Glätte mir Sommerreifen fährt, muss mit Zahlungsverweigerungen der Versicherung rechnen. © dpa/picture alliance
  • Von Juliana Demski
  • 18.04.2017 um 13:27
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lesedauer Lesedauer: ca. 00:50 Min

Vor wenigen Wochen sah es schon nach einem „Sommer-Frühling“ aus. Und heute? Ein Frühling, kostümiert als Winter, hat mit Schnee, Hagel und Graupel für viele Unfälle über die Oster-Feiertage gesorgt. Der Grund: Viele Autofahrer sind bereits auf Sommerreifen umgestiegen. Aber zahlt die Versicherung dann trotzdem? Die Antwort gibt es hier.

Die „O-bis-O“-Regel (Oktober bis Ostern) können sich Autofahrer dieses Jahr wohl abschminken. Denn Ostern ist bereits vorbei, und Deutschland wird noch immer von Glätte und Schnee heimgesucht. Wer in der kurzen warmen Phase bereits voreilig auf Sommerreifen umgestiegen ist, darf sich aber nicht einfach auf seinen Versicherungsschutz verlassen.

Denn: Es ist egal, ob es im Januar, März oder Mai schneit und friert – bei Glätte sollte man mit entsprechenden Reifen fahren, erklärt Simon Frost vom Versicherungsverband GDV gegenüber der Freien Presse.

Wer das nicht tut, riskiert seinen Versicherungsschutz und muss bei einem Unfall mit Kürzungen und Leistungsverweigerung rechnen. Außerdem droht ein Bußgeld. Die Haftpflichtversicherung hingegen kommt auch in so einem Fall für die Schäden Dritter auf.

Wer also schon die Reifen gewechselt hat, sollte den Wagen bei Glätte lieber stehen lassen – oder sich gleich für Ganzjahresreifen entscheiden.

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Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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