- Von Juliana Demski
- 18.04.2017 um 13:27
Die „O-bis-O“-Regel (Oktober bis Ostern) können sich Autofahrer dieses Jahr wohl abschminken. Denn Ostern ist bereits vorbei, und Deutschland wird noch immer von Glätte und Schnee heimgesucht. Wer in der kurzen warmen Phase bereits voreilig auf Sommerreifen umgestiegen ist, darf sich aber nicht einfach auf seinen Versicherungsschutz verlassen.
Die Vor- und Nachteile von Saisonkennzeichen
In Stadtzentren ist Autofahren teurer
Kfz-Versicherung gesucht, BU-Versicherung gefunden
Denn: Es ist egal, ob es im Januar, März oder Mai schneit und friert – bei Glätte sollte man mit entsprechenden Reifen fahren, erklärt Simon Frost vom Versicherungsverband GDV gegenüber der Freien Presse.
Wer das nicht tut, riskiert seinen Versicherungsschutz und muss bei einem Unfall mit Kürzungen und Leistungsverweigerung rechnen. Außerdem droht ein Bußgeld. Die Haftpflichtversicherung hingegen kommt auch in so einem Fall für die Schäden Dritter auf.
Wer also schon die Reifen gewechselt hat, sollte den Wagen bei Glätte lieber stehen lassen – oder sich gleich für Ganzjahresreifen entscheiden.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren