Berufsverkehr auf der A8: Um als Autofahrer täglich gut abgesichert zu sein, sollten die Leistungen der eigenen Police genau überprüft werden. Basistarife reichen da oft nicht aus. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 17.11.2016 um 11:30
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lesedauer Lesedauer: ca. 03:45 Min

Bis Ende November können Autofahrer ihre Kfz-Versicherung wechseln. Hierbei sollte der Preis allein aber nicht ausschlaggebend sein, denn günstige Basisversicherungen decken wichtige Leistungen oft nicht ab.

Verlorene 15 Jahre

Das gilt auch, wenn der Vertrag keine Rabattretterklausel enthält. „Sie verhindert, dass Fahrer, die jahrelang unfallfrei gefahren sind, bei einem Schaden ihren erreichten Freiheitsrabatt verlieren und deutlich höhere Beiträge zahlen müssen. Ohne die Klausel werden Versicherte nach einem Unfall so stark hochgestuft, dass sie bis zu 15 Jahre brauchen, um ihren alten Schadenfreiheitsrabatt wieder zu erhalten.

Aber es gibt auch andere Beispiele von Anbietern, die nach einem Schaden nur ein Jahr zurückstufen“, sagt Makler Zink. Die Rabattretterklausel findet sich häufig nur in höherwertigen Tarifen. Bei den drei Leistungsvarianten des BGV etwa gibt es sie nur im Tarif „Exklusiv“.

Verschiedene Zeiträume für die Neuwertentschädigung

Auch ist der Zeitraum, in dem ein Kfz-Versicherer im Schadenfall für eine Neuwagenentschädigung aufkommt, in Basistarifen häufig geringer als in Komforttarifen. So zahlt die VHV im Klassik Garant-Tarif bis zu 14 Monate nach der ersten Zulassung den Neuwert des Wagens, in der Exklusiv-Variante sind es bereits 24 Monate. Und beim BGV ist das Leistungsspektrum in den drei Tarifvarianten noch größer: 6, 18 oder 24 Monate bietet der Versicherer an, den Neuwert im Fall des Schadens zu entschädigen.

Der gewählte Haftpflichtschutz sollte auch für einen Mietwagen im Ausland gelten. Die im Ausland oft drastisch niedrigeren Versicherungssummen reichen im Ernstfall nicht aus, um  Schadenersatzforderungen zu erfüllen. Höhere Kosten müssen dann selbst getragen werden und können in den finanziellen Ruin führen.

Doch diese Lücke lässt sich für wenige Euro Zusatzbeitrag im Jahr mit der sogenannten „Mallorca-Police“ schließen. Die Absicherung ist nicht auf die spanische Insel beschränkt. Sondern heißt so, weil viele Urlauber auf Mallorca Autos leihen. Darauf verzichten kann, wer sich im Ausland nie ein Auto mietet.

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