Ein Reh rennt über eine Wiese: Wer bei einem Windunfall versucht, auszuweichen, muss mit Leistungskürzung rechnen. © Getty Images
  • Von Juliana Demski
  • 16.03.2017 um 13:53
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lesedauer Lesedauer: ca. 01:50 Min

Wer in der Dämmerung Auto fährt, läuft Gefahr, auf der Straße Bekanntschaft mit Wild zu machen. Ein erster Reflex wäre da, einfach auszuweichen. Aber: Solche Manöver können den Versicherungsschutz beeinträchtigen. Warum und wie es sich zu verhalten gilt, erfahren Sie hier.

Es wird wieder heller draußen, die meisten fahren jetzt in der frühen Dämmerung von der Arbeit nach Hause – und damit steigt auch die Gefahr von Wildunfällen. Das Problem dabei: Sie passieren plötzlich, der Autofahrer hat kaum Zeit, zu reagieren. Viele Fahrer weichen also instinktiv aus, ohne darüber nachzudenken, ob das die richtige Entscheidung ist. Wer das tut, dem kann es passieren, dass die Versicherung die Leistungen kürzt. Grund hierfür ist die sogenannte Schadensminderungspflicht in den meisten Teilkaskopolicen.

Das heißt: Der Versicherte muss alles dafür tun, dass Schäden verhindert oder möglichst klein gehalten werden. Wenn also ein Ausweichmanöver größeren Schaden anrichtet – beispielsweise durch einen Zusammenprall mit einem anderen Auto –, dann muss der Autofahrer eventuell mit Leistungskürzungen rechnen.

„Wer einem Fuchs oder Igel ausweicht und daraufhin im Straßengraben oder im Gegenverkehr landet, muss sich die Frage gefallen lassen, ob es das Risiko wert war“, sagt Arnd Schröder, Geschäftsführer des Vergleichsportals Toptarif.

Bei Kleinwild heißt es meist: Ausweichen lohnt nicht – so hart das auch für Tierfreunde klingen mag. Problematisch beim Ausweichen ist zudem, die Existenz des Tieres nachzuweisen. Da naturgemäß keine Tierspuren am Fahrzeug zu finden sein werden, können sich Betroffene in der Regel nur auf Zeugenaussagen stützen. Die Vollkaskoversicherung hingegen zahlt in jedem Fall – auch bei „unnötigen“ Ausweichmanövern.

Unterschied zwischen Haarwild, Nutz- und Haustieren

Weiter zu beachten ist: Sogenanntes Haarwild, wie es in den meisten Verträgen steht, schließt keine Nutz- und Haustiere mit ein. Trotzdem verirren auch aber auch mal Kühe oder Pferde auf die Straße. Wer nur gegen Haarwildunfälle versichert ist, bekommt in so einem Fall kein Geld.

„Deshalb empfehlen wir eine Kfz-Versicherung, die Kollisionen mit Tieren aller Art deckt“, sagt Schröder. Ein solcher Zusatzschutz kostet im Jahr etwa 4 Prozent mehr.

Aber wie verhält man sich denn nun am besten, wenn plötzlich ein Tier auf der Straße steht? Allgemein gilt: Von einer plötzlichen Vollbremsung ist abzuraten. Besser ist es, langsam abzubremsen, abzublenden und zu hupen. Nachfolgende Autofahrer kann man mit der Warnblinkanlage warnen.

Außerdem sollten Fahrer in gefährdeten Gebieten immer bremsbereit sein und nicht zu schnell fahren. Ist der Zusammenstoß unvermeidbar, hilft nur noch: Lenkrad festhalten und drauffahren.

Zu guter Letzt noch ein kurzer Verhaltenskodex für den Fall der Fälle:

  • Bei einem Unfall immer anhalten
  • Unfallstelle absichern (Warnblinklicht und Warndreieck)
  • Tier nicht anfassen
  • Polizei benachrichtigen, sie stellt zusammen mit dem Förster eine Wildunfallbescheinigung aus
  • Fotos vom Unfallort, dem Tier und den Schäden am Auto machen
  • Namen und Adressen von möglichen Zeugen notieren
  • Unfallbescheinigung, Fotos und Schadensmeldung umgehend bei der Kfz-Versicherung einreichen
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Juliana

Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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