- Von Lorenz Klein
- 15.05.2017 um 10:35
Zertrümmerte Scheiben an rund 200 Autos sowie zahlreiche beschädigte Fahrzeuganhänger mit aufgeschlitzten Planen – die Bilanz dieser nächtlichen Zerstörungswut ist für die Polizei im Kreis Steinfurt alles andere als alltäglich. Die beiden 19-jährigen Täter konnten ihr kriminelles Treiben über mehrere Wochenenden fortsetzen, ehe sie eine Zivilstreife der Polizei stellte. Das Motiv der Jugendlichen: „Frust aufgrund ihrer persönlichen Lebenssituationen“, berichten die Ermittler im März 2017. Der Gesamtsachschaden liegt „deutlich im sechsstelligen Bereich“.
Wer haftet bei einem Unfall während der Probefahrt?
Wann Vollkaskoschutz günstiger ist als eine Teilkaskoversicherung
Nach dem ersten Schock dürften sich viele der gut 200 Autobesitzer fragen, ob ihre Kaskoversicherung eigentlich für die Zerstörung der Vandalen aufkommt? Tatsächlich springt die Teilkaskoversicherung dem Geschädigten in sehr vielen Schadenszenarien bei – als da wären: Brand und Explosion, Entwendung, Sturm und Hagel sowie Blitzschlag, Glasbruch, Überschwemmung, nach einem Zusammenstoß mit Haarwild – und sogar bei Kurzschlussschäden an der Verkabelung (siehe Grafik unten).
Allerdings fehlt in der Aufzählung das entscheidende Merkmal: Vandalismus. Dieses gehört nicht zum Leistungsspektrum der Teilkaskoversicherung – dazu muss der Halter eine Vollkaskoversicherung abschließen. Letztere deckt einerseits „alle Fälle, die auch in der Teilkasko versichert sind“ ab, weiß Rechtsanwalt Stefan Piotrowski von SH Rechtsanwälte. Schutz gibt es zudem bei „mut- oder böswilligen Handlungen von Personen, die nicht berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen“. Positiv aus Kundensicht: Zweifelt der Versicherer im Rahmen der Regulierung an, dass eine nicht berechtigte Person den Wagen beschädigt hat, muss der Versicherer beweisen, dass der Täter in Wirklichkeit eine berechtigte Person war.
Deutsche haben fast 28 Millionen Vollkaskopolicen abgeheftet
Doch das Leistungsspektrum der Vollkasko hat sich damit noch nicht erschöpft: So werden alle weiteren Schäden ersetzt, die am eigenen Auto entstehen, zum Beispiel nach einem selbst verursachten Unfall. Doch die Sache hat auch einen Haken: Übernimmt die Vollkaskoversicherung den kompletten Schaden, so muss der Fahrzeughalter damit rechnen, in der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) hochgestuft zu werden oder eine höhere Selbstbeteiligung zu akzeptieren. Um den wertvollen Schadenfreiheitsrabatt nicht zu verlieren, entscheiden sich viele Versicherte am Ende doch dafür, die Reparaturkosten lieber selbst zu tragen. Das kann viele Autofahrer aber nicht davon abhalten, sich für die teuerste der drei Versicherungsvarianten zu entscheiden: Neben den 62 Millionen Kfz-Haftpflichtversicherungen, deren Abschluss gesetzlich vorgeschrieben ist, haben die deutschen Autofahrer noch knapp 28 Millionen Vollkasko-Policen in ihren Versicherungsordnern abgeheftet (siehe Grafik unten).
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