- Von Lorenz Klein
- 15.05.2017 um 10:35
Procheck-24-Mann Weikert lässt sich bei der Frage Voll- oder Teilkaskoschutz? allenfalls eine „schwammige Regel“, wie er es nennt, entlocken: „Je höher der Fahrzeugwert und je niedriger der für den Vollkaskoschutz zu zahlende Mehrbeitrag, desto eher ist zu einer Vollkaskoversicherung zu raten.“ In den meisten Fällen ergebe sich daraus „eine klare rationale Entscheidung“, so Weikert. Gleichwohl komme es in vielen Fällen aber auch zu Grenzentscheidungen, bei denen es auf die individuelle Einstellung des Kunden ankommt. „Wie risikobereit ist er? Könnte er den Totalverlust des Fahrzeugs finanziell stemmen?“, fragt der Experte. Bei einem Neufahrzeug sollte grundsätzlich auf eine möglichst lange Neuwertentschädigung geachtet werden. Wohnt der Kunde im ländlichen Bereich, seien für ihn eine erweiterte Wildschadendeckung oder Folgeschäden nach Marderbiss besonders wichtig.
Fallstricke nach der Tarifauswahl
Und gibt es auch Stolperfallen in den Bedingungswerken der Kfz-Versicherer, auf die Kunden achten sollten? „Als Stolperfallen würde ich die Bedingungswerke der Versicherer nicht bezeichnen“, sagt Weikert. Fallstricke ergeben sich nach seiner Ansicht eher, wenn die Tarifauswahl bereits gelaufen ist, das heißt beim Service oder der Schadenabwicklung einzelner Versicherer. Gleichwohl stellt der Experte fest, dass für den Kunden die Auswahl des richtigen Tarifs immer schwieriger werde. „Gab es vor gut zehn Jahren vielfach nur einen Tarif pro Versicherer, so sind es heute überwiegend mindestens drei, manchmal sogar noch deutlich mehr.“
Beispiel BGV / Badische Versicherungen: Hier kann der Kunde eine Kfz-Versicherung in den drei Tarifvarianten Basis, Klassik oder Exklusiv abschließen. Das klingt erst mal überschaubar – doch wer glaubt, dabei jeweils eine Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherung vor sich zu haben, irrt. Vielmehr ist jede dieser drei Tarifausprägungen jeweils mit einer Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko kombinierbar. Wer sich also für den Exklusiv-Baustein im Rahmen der Kaskoversicherung entscheidet, kann sich beispielsweise die Werkstatt frei aussuchen, bekommt bei einem Totalschaden die volle Entschädigung des Kaufpreises zugesprochen – und darf 24 Monate lang eine Neuwertentschädigung beanspruchen (auch bei Diebstahl). Zum Vergleich: Die Basis- und die Klassik-Varianten bieten eine Neuwertentschädigung nur bis maximal 6 beziehungsweise 18 Monate.
Entsprechend weist VHV-Manager Hesse darauf hin, dass Kunden bei der Tarifauswahl nicht nur auf Voll- oder Teilkaskoschutz achten sollten, „sondern insbesondere auf die versicherten Leistungen und vor allem auf die geltenden Leistungsgrenzen“.
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