- Von Redaktion
- 28.12.2015 um 19:14
Kunden der ADAC Rechtsschutzversicherung scheinen es derzeit schwer zu haben, mit Hilfe ihres Rechtsschutzes im VW-Abgasskandal zu klagen. Denn laut Rechtsanwaltskanzlei Dr. Stoll & Sauer lehnt der ADAC es ab, für diese Klagen Deckungszusagen zu erteilen. Alles was der Versicherer seinen Kunden bezahle, sei lediglich die Erstberatung. Zur Begründung, so die Kanzlei, gebe der ADAC an, es würden für die Klagen keine hinreichenden Erfolgsaussichten bestehen.
Das sehen die Rechtsanwälte jedoch anders, denn ein Gutachten zeige wohl, dass juristische Verfahren gegen den VW-Konzern und seine Händler hinreichende Erfolgsaussichten hätten. Zudem sei der ADAC verpflichtet, so die Kanzlei weiter, aufgrund des Gutachtens seine Kunden zu unterstützen – so wie es beispielsweise die Rechtsschutzversicherer Huk-Coburg, Roland Rechtsschutz und D.A.S. täten.
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