Ja, wo ist denn nur der Fahrer? Autonomes Fahren demonstriert Continental am 13. September 2017 auf der Internationalen Automobil-Ausstellung (IAA) in Frankfurt am Main (Hessen) auf dem Freigelände mit einem VW Passat. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 14.02.2018 um 18:26
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lesedauer Lesedauer: ca. 02:30 Min

Der Versicherungsbranche steht mit dem Markteinzug von autonom fahrenden Autos eine tiefgreifende Änderung bevor. Denn die klassischen Absicherungsmodelle für Autofahrer greifen in diesen Fällen nur noch bedingt. Die Versicherer müssen sich auf den wandelnden Bedarf einstellen und passende Produkte entwickeln, so die Meinung der Rechtsanwälte Herbert Palmberger und René Schnichels, um nicht von der technischen Entwicklung überholt zu werden.

Dabei kommen insbesondere folgende Haftungsszenarien in Betracht, für die jeweils geprüft werden muss, ob sie unter der geltenden Produkthaftpflichtversicherung des Automobilherstellers- oder -zulieferers versichert sind:

  • Konstruktionsfehler, wenn das Fahrzeug von vorneherein fehlerhaft konstruiert ist, wenn es also zum Beispiel falsche, verkehrsgefährdende Manöver aufgrund fehlerhafter Programmierung vornimmt.
  • Vor allem in der Zeit vor Erreichen der vollständigen Automatisierung des Fahrens: Instruktionsfehler, wenn der Fahrer/Nutzer des Fahrzeugs unzureichend über Warnfunktionen und die Notwendigkeit manueller Eingriffe informiert wird.
  • Verstöße gegen Produktbeobachtungspflichten: Hier dürfte gerade in der Anfangszeit des (voll-)automatisierten Fahrens dem Thema „Softwareupdates“ große Bedeutung zukommen.

Cyber-Versicherungen werden wichtig

Doch damit nicht genug: Neben Produkthaftpflichtversicherungen werden in Zukunft im Kontext von autonomen Fahrzeugen auch Cyber-Versicherungen enorm an Relevanz gewinnen. Schließlich lassen sich selbstfahrende Autos durchaus als Computer bezeichnen, in die man einsteigen kann. Praktisch jedes Element des Fahrzeugs wird per Software überwacht und gesteuert und die Wagen sind eng mit der Umwelt vernetzt. Dies macht sie zu einem attraktiven Angriffsziel für Cyberkriminelle, die durch Manipulation der technischen Systeme enormen Schaden anrichten könnten.

Eines ist also klar:

Wenn selbstfahrende Autos im regulären Straßenverkehr ankommen, werden eine Menge Versicherungsfragen geklärt werden müssen: Welche Versicherungen gelten? Was können und müssen diese übernehmen? Und auch: Welche ethischen Implikationen können etwaige Entscheidungen haben? Was geschieht beispielsweise, wenn ein Wagen einen Unfall nur dann verhindern kann, wenn ein anderer Mensch gefährdet wird?

Fakt ist: Versicherungen tun gut daran, schon heute in die Entwicklung von Produkten für das autonome Fahren einzusteigen, um nicht den Anschluss zu verpassen. 

Über die Autoren

Herbert Palmberger ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Spezialist für Haftungsfragen und Transport bei der Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek.

René Schnichels ist Rechtsanwalt und Spezialist für Versicherungsrecht und Haftungsrecht bei der Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek.

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