- Von Redaktion
- 30.01.2017 um 11:50
Mit Durchschnittskosten von satten 560 Euro für einen Abschleppvorgang bestätigt Norwegen seinen Ruf als teuerstes Land Europas. Zum Vergleich: Autofahrer, die in Litauen liegen bleiben, müssen im Mittel viermal weniger (135 Euro) berappen. Laut einer Analyse durch den digitalen Auto-Service-Club Jim Drive unterscheiden sich die Kosten für den Abschleppdienst in 40 untersuchten Ländern um bis zu 414 Prozent.
Deutschland landet im Kostenvergleich mit Platz 13 im Mittelfeld – durchschnittlich 175 Euro müssen hierzulande für den Abtransport des schadhaften Wagens bezahlt werden. Damit fällt das Abschleppen gut 50 Euro günstiger aus als im europäischen Durchschnitt, der bei 225,50 Euro liegt. (Hier geht es zur Grafik mit allen Ergebnissen). Laut der Analyse liegen 14 Länder über dem Durchschnitt.
Weiter zeigt sich, dass auch in Polen die Abschleppkosten mit 155 Euro vergleichsweise günstig ausfallen. In Frankreich sind hingegen 270 Euro fällig – und auch in Österreich, in der Schweiz mit jeweils 245 Euro sowie in den Niederlanden (200 Euro) kostet eine Panne im Regelfall deutlich mehr als auf deutschen Straßen.
Teure Türkei
Und wie sieht es im Süden Europas aus? Hier haben die Studienmacher aus Sicht deutscher Urlauber erfreuliches zu berichten: „Die beliebtesten Urlaubsziele der Deutschen weisen größtenteils unterdurchschnittliche Preise auf“, heißt es. Wer kein Mitglied in einem Automobilclub sei, zahle etwa in Griechenland und Spanien mit 170 Euro fünf Euro weniger als in Deutschland. In Italien sind es mit 180 Euro nur fünf mehr – in Kroatien mit 195 Euro 20 Euro mehr als in Deutschland.
Teuer wird es Jim Drive zufolge hingegen in der Türkei (265 Euro), Skandinavien (315 bis 560 Euro) und dem Balkan (220 bis 280 Euro).
Zum Glück können Autofahrer in den meisten Fällen darauf vertrauen, dass die von ihnen vorgestreckten Abschleppkosten im Nachhinein von der Versicherung übernommen werden. Wird der Schaden am eigenen Fahrzeug von einem anderen Autofahrer verursacht, so springt dessen Haftpflichtversicherung für die Kosten ein.
Ist der Unfall selbstverschuldet oder wird dem Autofahrer eine Teilschuld angelastet, so ist dies ein Fall für die Teil- oder Vollkaskoversicherung.
Abschleppkosten müssen verhältnismäßig sein
Allerdings ist die Versicherung nicht dazu verpflichtet, die Abschleppkosten in jedem Falle zu erstatten. So sollten die Kosten für den Abtransport in die Werkstatt stets verhältnismäßig sein, denn der Geschädigte hat die Pflicht, diese möglichst gering zu halten.
Wer im Ausland unterwegs ist, kann sich über einen Autoschutzbrief vor hohen Abschleppkosten wappnen. Der Schutzbrief ist ein Zusatzbaustein zur Kfz-Versicherung, der üblicherweise unabhängig vom jeweiligen Fahrer gilt. Zu den Kernleistungen eines Autoschutzbriefes zählen die Pannen- und Unfallhilfe, der Weiter- und Rücktransport sowie die Bereitstellung eines Mietwagens.
In einigen europäischen Ländern ist die Grüne Versicherungskarte Pflicht, in anderen wird sie nach einem Unfall verlangt. Mit ihr kann der Autofahrer im Ausland nachweisen, dass für das genutzte Auto eine Haftpflichtversicherung besteht, die für den entstandenen Schaden aufkommt. Die Karte stellt der Kfz-Versicherer kostenlos zur Verfügung.
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