- Von Lorenz Klein
- 10.01.2020 um 16:09
Doch trotz erster Erfolge kommt die Sicherheitsinfrastruktur – damit sind Parkplätze mit entsprechender Sicherheitsausstattung gemeint – dem stetig steigenden Ladungsaufkommen nicht nach. Und so passiert es nach Erkenntnissen Bergels immer noch häufig, dass begehrte Zielobjekte auf unbewachten oder sogar auf dunklen Parkplätzen stehen.
Die Art der Güter sei dabei fast zweitrangig, erklärt der Fachmann der Ergo, „gestohlen und gehandelt wird fast alles, was sich leicht veräußern lässt“ (siehe Grafik). Das Gute ist: Im Ernstfall kann eine Transportversicherung die Versicherten vor den finanziellen Schäden schützen – zumindest zu einem großen Teil: Denn die Versicherung deckt den monetären Schaden, nicht aber den Lieferverzug, Imageverlust und sonstige „Nebeneffekte“ einer solchen Tat.
Quelle: TAPA 2015 IIS Annual Report
Streng genommen gibt es allerdings gar nicht „die“ Transportversicherung, wie man beim Versicherer HDI betont. So steht der Begriff in der Regel für drei Unterkategorien, die jeweils für bestimmte Umstände und Zielgruppen gedacht sind. Die Warentransportversicherung springt demnach für Schäden oder Diebstähle an Gütern ein, die das Unternehmen in Eigenregie oder über Logistikdienstleister transportiert – sei es per Bahn, Flugzeug, Schiff oder eben per Lkw. „Jeder Warenhersteller sollte eine Warentransportversicherung haben, damit er im Schadenfall den kompletten Wert seiner Güter ersetzt bekommt“, sagt GDV-Mann Kupfer. Zudem erhalte der Versicherte somit die Schadenabwicklung aus einer Hand und müsse nicht mit der Gegenseite, also dem Logistiker, sprechen, ob diesen ein Verschulden trifft – zumal der Logistikdienstleister bei höherer Gewalt keinen Cent zahlen müsste. Darunter fallen Streiks, Naturkatastrophen oder auch kriegerische Handlungen.
Die Verkehrshaftungsversicherung als zweite Unterkategorie der Transportversicherung sichert den Logistikdienstleister und dessen Mitarbeiter vor Ersatzansprüchen Dritter beziehungsweise von Kunden ab – in der Regel seitens des Warenherstellers, der den Transport beauftragt hat. „Für Berufsgruppen wie Spediteure, Frachtführer oder Lageristen ist sie im Rahmen der gesetzlichen Verkehrshaftung Pflicht“, erklären die Experten von HDI.
Tipps für Warenversender
Last but not least: Eine Werkverkehrsversicherung leistet, wenn Schäden an unternehmenseigenen Transportmitteln und Gütern entstehen. „Das betrifft Objekte, die ein Unternehmen besitzt oder von einem Dienstleister zur Verfügung gestellt bekommt – etwa per Leasing – und nutzt“, heißt es hierzu bei HDI.
Zum Dienstleistungsangebot der Transportversicherer gehört allerdings weitaus mehr als nur die Tarifleistung und die Erstattung des Schadens – nämlich dafür zu sorgen, dass es gar nicht erst dazu kommt. „Wir können den Warenversendern Hinweise geben, wie die Ware sicher verpackt werden kann, welche Auflagen an die Transportdienstleister gegeben werden sollten und welche Pflichten sie selbst haben, um Schäden abzuwenden“, zählt Ergo-Mann Bergel auf. Denn es sei Sache des Warenversenders, seine Mitarbeiter entsprechend zu schulen, wie mit der Ladungsinformation umgegangen werde. Demnach ist beispielsweise die Wahl einer neutralen Verpackung hilfreich, wenn es sich um begehrliche Ware handelt.
Leider sei das Versandbudget oft knapp bemessen, bedauert Bergel, was zur Folge habe, dass keine qualitativ hochwertigen Dienstleister eingesetzt würden. Aus Sicht des Versicherungsexperten sollte der Versender vernünftige Auflagen zur Fahrzeuggüte machen, gegebenenfalls zur Route und zum Handling. „Das macht den Transport teurer, dafür kommt die Ware aber mit einer deutlich höheren Wahrscheinlichkeit an“, fasst der Risikofachmann der Ergo zusammen.
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