- Von Barbara Bocks
- 30.09.2024 um 15:15
Die deutschen Autoversicherer haben im Jahr 2023 über 280.000 Wildunfälle mit kaskoversicherten Autos registriert. In den kommenden Monaten steigt die Gefahr für solche Unfälle. „Besonders hoch ist die Gefahr in den Monaten April und Mai und von Oktober bis Dezember“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Die Kosten durch Wildunfälle steigen seit Jahren rasant. „Die KFZ-Versicherer haben 2023 erstmals mehr als eine Milliarde Euro für Wildschäden ausgeben müssen – das sind fast drei Millionen Euro pro Tag“, so Asmussen. Der durchschnittliche Schaden nach einem Wildunfall betrug 3.850 Euro. Im Jahr 2022 waren es noch 3.600 Euro.
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Für den Anstieg der Kosten für Versicherer sorgen laut Asmussen vor allem teurere Karosserieteile, die nach Wildunfällen häufig ausgetauscht werden müssen sowie KFZ-Werkstätten, die höhere Stundensätze verlangen. Mehr Detail-Informationen zu steigenden Reparaturkosten von Autos finden Sie auch hier.
Bei Wildunfällen entschädigt die KFZ-Voll- oder Teilkaskoversicherung
Haarwild wie Rehe und Wildschweine sorgen oftmals für Schäden am eigenen Auto. Diese begleicht die Voll- beziehungsweise Teilkaskoversicherung. Einige Versicherer haben ihren Schutz zusätzlich auf Unfälle mit weiteren oder auch Tieren aller Art ausgeweitet. Auf den persönlichen Schadenfreiheitsrabatt hat ein Wildschaden keinen Einfluss.
- Um Schäden zu vermeiden, raten Versicherer Autofahrern, die Warnschilder vor Wildwechsel zu beachten und ihre Fahrweise entsprechend anzupassen.
- Am Rand von Wiesen, Feldern und Wäldern sollten Fahrer vor allem in der Dämmerung die Geschwindigkeit verringern.
- Wenn Wild auf der Straße oder am Straßenrand auftaucht, sollten Autofahrer das Fernlicht abblenden und langsam fahren.
„Riskante Ausweichmanöver sind nicht ratsam: Die Kollision mit einem anderen Auto oder einem Baum ist in der Regel gefährlicher als der Zusammenprall mit einem Wildtier“, so Asmussen.
Ist es trotz aller Vorsicht doch zu einem Wildunfall gekommen, sollten Autofahrer die folgenden sechs Regeln des GDV dringend beachten:
- Die Unfallstelle sichern: Warnblinklicht einschalten und Warndreieck aufstellen
- Die Polizei benachrichtigen
- Ein verletztes oder getötetes Tier möglichst nicht anfassen. Das Bergen des Tieres ist Aufgabe des Försters oder Jagdpächters.
- Fotos vom Unfallort, vom Tier und vom Fahrzeug machen. Das ist hilfreich, damit Mitarbeiter der Versicherer den Schaden schneller bearbeiten können.
- Von Polizei, Förster oder Jagdpächter eine Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen
- Den Versicherer anrufen, bevor die Wildspuren beseitigt sind oder das Fahrzeug repariert, verschrottet oder verkauft wird
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