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  • Von Redaktion
  • 04.03.2015 um 17:24
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Die Barmenia hat ihre Privathaftpflichtversicherung in allen drei Varianten überarbeitet. Die Bedingungen hat der Wuppertaler Versicherer dabei verbessert und die Leistungen aufgestockt. Dank Innovationsklausel gehen auch Bestandskunden nicht leer aus. Sie profitieren von kostenlosen Verbesserungen im Vertrag.

Änderungen im Premium-Schutz

Zu den Neuerungen gehört etwa die „Barmenia-Leistungs-Garantie“ im Premium-Schutz der Privathaftpflichtversicherung. Dabei garantiert die Barmenia, dass sie für einen Schaden auch dann leistet, wenn dieser in den eigenen Bedingungen nicht versichert ist – vorausgesetzt, irgendein anderer Versicherer in Deutschland würde in diesem Fall leisten.

Mit dieser Leistung seien Kunden und Vermittler auf der sicheren Seite, da die Kunden immer einen lückenlosen Versicherungsschutz hätten und Vermittler sich nicht um das Thema Beratungsverschulden wegen eines nicht ausreichenden Versicherungsschutzes sorgen müssten.

Weitere Premium-Leistungen sind beispielsweise die Erweiterungen bei mitversicherten Personen, auf alle – auch verheiratete – Familienangehörigen wie Kinder, Eltern, Geschwister, die im Haushalt des Versicherungsnehmers leben, die Mitversicherung der Kinder auch während einer Zweit- und Drittausbildung, der Ausgleich des Kfz-Rabattes nach einem Schaden mit einem privat geliehenen Auto, die Übernahme von Betankungsschäden an geliehenen oder gemieteten Fahrzeugen.

Verbesserungen in der Top- und Basis-Variante 

Im Top-Schutz der Privathaftpflichtversicherung hat der Versicherer nun auch Schäden eingeschlossen, die deliktunfähige Erwachsene verursacht haben. Angehoben wurde die Versicherungssumme für Mietsachschäden an Einrichtungsgegenständen in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und -häusern – von 5.000 auf 10.000 Euro. Zudem entfällt künftig die Selbstbeteiligung für Schäden durch stationäre Photovoltaikanlagen.

Die Pauschal-Versicherungssumme im Basis-Schutz hat die Barmenia von 3 auf 5 Millionen Euro erhöht. Zudem ist auch dort der Forderungsausfallschutzes ab einer Mindestschadenhöhe von 5.000 Euro mit eingeschlossen. Schäden, die deliktunfähige Kinder und Erwachsene verursacht haben, sind bis 3.000 Euro mitversichert – die Selbstbeteiligung liegt hierbei bei 150 Euro.

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