„Easy Rider“-Romantik sucht längst nicht jeder Motorradfan – das Fahren auf zwei Rädern fasziniert auch abseits von Klischees. Doch der Reiz birgt zugleich Gefahren: 2017 verunglückten 514 Biker auf deutschen Straßen tödlich. © Pixabay
  • Von Lorenz Klein
  • 18.04.2019 um 13:05
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Wer sich auf zwei Reifen fortbewegt, fühlt sich oft freier als auf vier Rädern. Doch das hat seinen Preis. Wer sich und seinem geliebten Zweirad etwas Gutes tun will, sollte dabei auch an den richtigen Versicherungsschutz denken.

Ein 46-jähriger Motorradfahrer aus Bamberg begibt sich im August 2018 in Oberfranken mit seiner Maschine auf die Straße. An einer unübersichtlichen Stelle setzt er zu einem Überholmanöver an. Weil er nicht mehr rechtzeitig einscheren kann, stößt er mit einem entgegenkommenden VW Passat zusammen. Der Pkw gerät nach dem schweren Aufprall in den Gegenverkehr und kollidiert mit dem vom Motorradfahrer überholten Transporter.

Der Motorradfahrer wird mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus Bayreuth geflogen – wie durch ein Wunder schwebt er nicht in Lebensgefahr. Die Insassen des VW Passat kommen mit nur leichten Verletzungen davon und werden auf die umliegenden Krankenhäuser verteilt. Auch die Fahrerin des Transporters wird vorsorglich in die Klinik gebracht. Alle drei Fahrzeuge sind zerstört, der Sachschaden beläuft sich auf 50.000 Euro.

Das Unglück, über das der „Bayerische Rundfunk“ zuerst berichtete, ist nur ein Beispiel von vielen Unfällen, in die Biker Tag und Nacht auf deutschen Straßen verwickelt sind – allein 2017 traf dies auf 20.498 Motorradfahrer zu, wie Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen. Davon verunglückten 7.429 schwer, 514 Fahrer verstarben an den Unfallfolgen.  Dabei gelten die Kradfans in jedem zweiten Fall (52,7 Prozent) als Hauptverursacher für einen Unfall.

Der Gesetzgeber hat also guten Grund dafür, andere Verkehrsteilnehmer vor den Fahrfehlern der Biker zu schützen – und selbstverständlich auch umgekehrt. „Das Pflichtversicherungsgesetz – kurz PflVG – sieht vor, dass für jedes Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss, um Schäden anderer Personen abzusichern“, sagt Rechtsanwalt Thomas Hummel. „Fährt man ohne eine solche Versicherung auf öffentlichen Straßen, macht man sich nach Paragraf 6 PflVG strafbar“, betont er.

Quelle: Kraftfahrtbundesamt/ZIV/Destatis, Illus: sunt/Fotolia, Ibrandify/Freepik

Ob man eine Kaskoversicherung abschließen möchte, die für eigene Unfallschäden aufkommt, müsse jeder Fahrzeugeigentümer dagegen selbst wissen, so der Anwalt. Versicherungsmakler Maximilian Scharl ergänzt, dass ein Kaskoschutz zwar freiwillig, aber „insbesondere bei neuen oder teuren Maschinen ratsam“ sei.

Doch ein umfassender Schutz hat seinen Preis: „Viele Biker müssen tief in ihre Tasche greifen, um die notwendige Motorradversicherung bezahlen zu können. Gerade bei jüngeren Fahrern und PS-Zahlen von über 100 wird es häufig sehr unangenehm“, weiß Makler Friedrich Kulinna.

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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