- Von Lorenz Klein
- 18.04.2019 um 13:05
Gefahr durch Vorfahrtsverletzungen
Günstiger ist es auch für Motorradfahrer, die auf dem Land statt in der Großstadt wohnen oder die Motorleistung ihres Zweirads deutlich drosseln. Während die Zulassungszahlen bei Motorrädern im Verlauf der vergangenen Jahre munter rauf- und runtergegangen sind, kennt der Absatz der „kleinen Schwestern“ nur eine Richtung – nach oben: Der Kauf von Elektrorädern, Pedelecs und E-Bikes boomt nach wie vor.
Allerdings sind diese auch mit gestiegenen Risiken behaftet. „Eine der häufigsten Unfallgefahren sind Vorfahrtsverletzungen, weil andere Verkehrsteilnehmer die Geschwindigkeit eines Elektrorads, Pedelecs und E-Bikes nicht richtig einschätzen“, warnt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher (GVI). „Für Fahrer eines Elektrorads, Pedelecs und E-Bikes ist neben einer Unfallversicherung eine Privathaftpflichtversicherung äußerst wichtig“, betont GVI-Präsident Siegfried Karle.
Was ist hier zu beachten? Ein E-Bike oder Pedelec mit einem Elektroantrieb bis maximal 250 Watt, der die Räder auf eine Geschwindigkeit von maximal 25 km/h beschleunigt, ist häufig in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Sicherheitshalber sollten sich E-Biker von ihrem Versicherer schriftlich bestätigen lassen, dass Schäden durch ihr E-Bike oder Pedelec in der privaten Haftpflichtversicherung eingeschlossen sind.
Allerdings: „Ein E-Bike oder Pedelec mit der Antriebsvariante von 500 Watt und einer Beschleunigung auf maximal 45 km/h ist nicht in der privaten Haftpflichtversicherung eingeschlossen“, betont Karle. Bedeutet: Diese sogenannten S-Pedelecs benötigen ein Moped-Kennzeichen mit eingeschlossenem Haftpflichtschutz.
Dabei weist der GVI-Präsident darauf hin, dass die weiter steigende Beliebtheit der Elektroräder auch Dieben nicht verborgen geblieben ist. „Ein gutes Fahrradschloss ist neben dem richtigen Versicherungsschutz gegen Diebstahl wichtig“, rät Karle. Und über die Hausratversicherung können E-Bikes kostengünstig gegen Diebstahl versichert werden. Allerdings: Die Erstattung ist hier oft geringer als bei einer separaten Fahrradversicherung.
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