- Von Juliana Demski
- 04.09.2017 um 10:51
Seit dem 1. September ist nun meteorologisch gesehen wieder Herbst. Und damit rücken auch die kalten Tage wieder näher. Für Autofahrer heißt das: Bald ist es wieder Zeit für Winterreifen.
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Seit 2010 gilt laut der Straßenverkehrsordnung die sogenannte „situative Winterreifenpflicht“ in Deutschland. Wer also bei Glätte, Schneematsch und Co. über die Straßen düst, muss sich vorher um eine geeignete Bereifung gekümmert haben.
Nun gibt es eine weitere Neuerung:
Ab sofort gilt, dass nur noch Reifen mit einem „Alpine-Symbol“ wintertauglich sind. Diese tragen einen gezackten Berg samt Schneeflocke auf ihrem Gummikleid.
Die Übergangsregelung sieht vor, dass sogenannte Allwetterreifen (M+S-Reifen) ohne Schneeflocken-Symbol nur noch bis zum 30. September 2024 als wintertauglich gelten – allerdings auch nur, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt wurden.
Wer sich daran nicht hält und bei winterlichen Bedingungen mit Sommerreifen erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von bis zu 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Und: Kommt es zu einem Unfall, riskieren Fahrer sogar ihren Versicherungsschutz.
Allgemein gibt es eine Faustregel:
Von Oktober bis Ostern sollten alle Autos mit Winterreifen ausgestattet sein. Einen gesetzlich festgelegten Zeitraum gibt es hierzulande allerdings nicht.
Neu ist auch, dass die Winterreifenpflicht für einspurige Kraftfahrzeuge entfällt. Das berichtet die Arag auf ihrer Internetseite. Fahrer von Motorrädern, Mofas und Co. müssen sich in Sachen Reifen also nicht mehr nach den Jahreszeiten richten.
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