- Von Barbara Bocks
- 26.08.2024 um 16:21
Ab dem 1. Oktober 2024 gelten neue Regeln im Straßenverkehr. Auf winterlichen Straßen dürfen Autofahrer sogenannte M+S-Reifen, kurz für Matsch-und-Schnee-Reifen, nicht mehr als Winterreifen nutzen.
Der Grund: Das M+S-Zeichen war rechtlich nicht geschützt. Daher mussten diese Reifen nie spezielle Tests bestehen, die belegt hätten, wie wintertauglich sie sind. Das berichten die Experten des GDV in ihrem Online-Verbraucherportal „Die Versicherer“.
Generell gilt auf deutschen Straßen die sogenannte situative Winterreifen-Pflicht. Das heißt: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte sollten nur Autos mit Winterreifen unterwegs sein.
- Kein Autofahrer muss sein Auto mit Winterreifen ausstatten.
- Wer aber keine Winterreifen auf sein Auto aufgezogen hat, darf sein Auto bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht benutzen.
Im Sommer und bei unproblematischen Straßenverhältnissen können Autofahrer weiterhin mit M+S-Reifen herumfahren.
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Aber woran erkenne ich eigentlich Winterreifen?
Winterreifen tragen das Alpine-Symbol, also eine Schneeflocke und Bergzacken, als Erkennungsmerkmal. Reifen, die dieses Symbole an den Seitenwänden der Reifen nicht tragen, gelten gesetzlich nicht als Winterreifen.
Wer ab Oktober bei Eis und Schnee beispielsweise mit M+S-Reifen erwischt wird, riskiert ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.
- Die gute Nachricht: Kommt es zu einem Unfall, übernimmt die KFZ-Haftpflichtversicherung auch dann den Schaden des Unfallopfers, wenn der Unfallverursacher bei Eis und Schnee mit Sommerreifen unterwegs war.
- Das gilt allerdings nicht für die Kaskoversicherung. Diese kann in einem solchen Fall ihre Leistung unter Umständen teilweise oder sogar vollständig kürzen.
Kürzlich hat der GDV auch die neuen Regionalklassen für die KFZ-Haftpflicht und Kaskoversicherung ermittelt. Regionalklassen richten sich danach, wie viele Schäden es in den einzelnen Zulassungsbezirken gegeben hat und wie teuer diese ausgefallen sind. Sie sind ein Bestandteil der KFZ-Versichertenprämien. Generell gilt:
- Nicht der Ort der Schadens ist hier entscheidend.
- Es ist wichtig, wo der Autobesitzer genau wohnt.
Der GDV berechnet jedes Jahr die Schadenbilanzen und teilt die Bezirke in Regionalklassen ein. Für die Haftpflicht gibt es 12, für die Vollkasko 9 und für die Teilkasko 16 Klassen. Mehr Details dazu finden Sie hier.
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