- Von Sabine Groth
- 24.04.2024 um 14:46
Rund 264.000 Fahrraddiebstähle wurden laut Kriminalstatistik im vergangenen Jahr angezeigt, etwa 1.500 weniger als im Vorjahr. Nicht alle geklauten Fahrräder sind gegen Diebstahl versichert. Der Versicherer-Verband GDV meldet 150.000 Versicherungsfälle, damit wurden in etwa genauso viele versicherte Fahrräder wie im Vorjahr ihren Besitzern entwendet.
Die Schadenssumme erreichte allerdings eine neue Rekordmarke. „Die Entschädigungsleistung lag 2023 bei 160 Millionen Euro. Das sind 10 Millionen Euro mehr als ein Jahr zuvor“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Der Schadendurchschnitt erreichte mit 1.100 Euro ebenfalls einen neuen Höchststand, wie die aktuelle GDV-Statistik zeigt.
Diebe klauen weniger Fahrräder, dafür aber teurere
Polizei trödelt, Versicherung zahlt nicht
Weniger Fahrraddiebstähle entlasten Hausratversicherer
„Nach wie vor werden vor allem teure Fahrräder gestohlen“, sagt Asmussen. „Diebe haben es gezielt auf hochwertige Rennräder, E-Bikes oder Mountainbikes abgesehen, um sie weiterzuverkaufen.“ Fahrräder, selbst wenn sie im Keller stehen, sollten daher nicht nur abgeschlossen, sondern am besten auch fest angeschlossen werden, rät Asmussen.
Wird ein Fahrrad aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen gestohlen, übernimmt die Hausratversicherung den Schaden. Die meisten Räder werden jedoch im öffentlichen Raum geklaut, dieses Risiko muss zusätzlich abgesichert werden. Laut GDV hat von den rund 27 Millionen Versicherungsverträgen in Deutschland knapp die Hälfte die Fahrradklausel eingeschlossen.
Erstattet werde der sogenannte Wiederbeschaffungswert. Dieser Betrag bemisst, wie viel ein neues, gleichwertiges Rad kostet. Meist ist ein Maximalbetrag festgelegt. Daher könne sich gerade für höherwertige Fahrräder und teure E-Bikes eine spezielle Fahrradversicherung lohnen, so Asmussen.
Einfach darauf zu vertrauen, dass die Polizei das Gefährt zurückbringt, ist übrigens wenig empfehlenswert. Nicht einmal jeder zehnte Fahrraddiebstahl wird aufgeklärt.
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