- Von Manila Klafack
- 06.02.2019 um 10:13
18.956 Anträge auf Schlichtung gingen im vergangenen Jahr beim Versicherungsombudsmann ein. Im Vergleich zum Vorjahr ist damit ein leichter Rückgang um etwa 800 Verfahren festzustellen. Seit 2013 ist die Zahl erstmals wieder unter 19.000 gefallen.
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Rund 4.900 der Anträge aus dem Jahr 2018 mussten jedoch als unzulässig abgewiesen werden. Das geschieht beispielsweise, wenn der betroffene Versicherer nicht Mitglied des Trägervereins der Schlichtungsstelle ist.
In den meisten Fällen, in denen der Ombudsmann im vergangenen Jahr eingeschaltet wurde, ging es um Rechtschutzversicherungen. 4.146 Anträge drehten sich um diese Sparte. Danach folgen die Lebensversicherung mit 3.694 sowie die Kfz-Haftpflichtversicherung mit 1.701 und die Kfz-Kaskoversicherung mit 1.353 Anträgen.
Bei der Art der Verfahrensbeendigung hat die Entscheidung oder Empfehlung durch die Schlichtungsstelle die Nase vorn. In 8.192 Fällen war das der Grund, bei weiteren 1.093 Anträgen nahm der Beschwerdeführer sein Anliegen zurück.
Diese Schlichtungsstelle, die von der deutschen Versicherungswirtschaft gegründet wurde, gibt es seit 2001. Erklärtes Ziel ist es, eine außergerichtliche Einigung in Streitfällen zu finden. Das betrifft insbesondere Uneinigkeit im Zusammenhang mit einem Versicherungsvertrag oder mit der Vermittlung einer Police.
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