- Von Juliana Demski
- 25.03.2019 um 10:55
Wenn auf deutschen Straßen ein Unfall passiert, sind Rettungskräfte schnell vor Ort, um zu helfen – so auch in der Nähe des bayerischen Marktschellenburg, wo ein Reisebus in ein Wohnmobil fuhr. Offenbar ging dem Unfall ein unachtsames Wendemanöver des Caravan-Fahrers auf der Bundesstraße voraus. Viele Feuerwehrleute rückten damals, am 11. August 2017, aus, um den Verletzten zu helfen. Für diesen Großeinsatz, so die Gemeinde, müsse der Wohnmobilfahrer zahlen.
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Fast 4.600 Euro will die Gemeinde laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung (SZ) für den Einsatz mit rund 28 Feuerwehrkräften und fünf Rettungsfahrzeugen haben. Zudem sollen ähnlich viele Feuerwehrleute aus der benachbarten Gemeinde vor Ort gewesen sein. Die Haftpflichtversicherung des Wohnmobilfahrers bezweifelt aber, dass so viele Helfer auch wirklich dort waren.
Eine pauschale Kostenrechnung für Fahrzeuge und Feuerwehr sei nicht angebracht, so die Versicherung. Vor allem das Absichern der Unfallstelle und das Umleiten des Verkehrs gehöre in die Hände der Polizei. Auch das Bergen und Wegräumen der Fahrzeuge wolle sie daher nicht übernehmen. Ihr Zahlungsangebot beträgt daher nur 3.000 Euro. Die Differenz hätte der Versicherte selbst zahlen müssen – dieser wehrte sich aber vor dem Münchener Verwaltungsgericht.
In dem Verfahren gehe es nicht darum, was die Feuerwehr in solchen Fällen alles tun dürfe oder müsse, sagte der Richter nach Informationen der Zeitung. Es seien Dinge übernommen worden, „die eigentlich nicht zum originären Aufgabenbereich der Feuerwehr zählen.“ Dem Bericht zufolge dringt das Gericht auf einen Vergleich – und immerhin:
Die Gemeinde reagierte auf die Aussage und zieht 1.000 Euro von der Rechnung ab. Es bleiben noch 500 Euro, die der Kläger zahlen muss. Noch ist unsicher, ob ein weiteres Verfahren für den Einsatz der Feuerwehr aus der Nachbargemeinde folgt. Denn: Der zuständige Kommandant habe wohl, das berichtet die Zeitung ebenfalls, eingeräumt, dass diese zusätzliche Unterstützung vielleicht doch gar nicht da war.
„Grundsätzliche Fragen wird der Bayerische Verwaltungsgerichtshof anhand eines ähnlichen Falls aus Augsburg klären müssen“, schlussfolgerte die SZ.
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