- Von Manila Klafack
- 25.04.2018 um 09:11
Idyllisch am See, an einem Wald oder direkt an der Ostsee gelegen und jedes Wochenende sowie im Urlaub wird er genutzt – der Wohnwagen oder das Mobilheim auf dem Saisonstellplatz. Manch ein Caravan- oder Mobilheimbesitzer verlegt sein Zuhause gar für die gesamte Zeit komplett nach „draußen“. Auch in dieser Zeit gilt es auf einiges zu achten. Vieles davon ist in der jeweiligen Platzordnung festgehalten.
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So finden Sie den richtigen Campingplatz
Die meisten Pachtverträge werden für mindestens ein Jahr geschlossen und verlängern sich automatisch, wenn sie nicht gekündigt werden. Um also keine bösen Überraschungen zu erleben, empfiehlt es sich, die Regeln sehr genau zu lesen. Auch online in Camping-Foren, wie camping.info und vor allem vor Ort kann man sich einen guten Überblick verschaffen. Vielleicht ist der zunächst favorisierte Platz nach ein bisschen Recherche doch nicht der Richtige?
Neben der Platzordnung gelten Gesetze, die von Bundesland zu Bundesland variieren. Auch die jeweiligen Städte und Gemeinden können Vorgaben zur Nutzung machen. Unter anderem das Mietrecht und das Baurecht regeln Rechte und Pflichten eines Dauercampers – zum Beispiel in der Frage inwieweit der gemietete Stellplatz nach eigenen Vorstellungen umgestaltet werden darf.
Selbst Blumen sind nicht immer erlaubt
Caravane oder Mobilheime dürfen auf den Mietflächen Vorzelte aufbauen. Auch Hecken und Zäune sowie Blumen sind auf manchen Plätzen erlaubt. Die Tierhaltung beschränkt sich zumeist auf Hunde. Jedoch herrscht Leinenpflicht – und auch Hinterlassenschaften auf dem Gelände sind zu vermeiden oder sofort zu beseitigen.
Denn neben den Rechten müssen einige Pflichten erfüllt werden. Die gepachteten Stellflächen müssen gepflegt und instandgehalten werden. Der Rasen muss also gemäht, die Hecke gestutzt und der Zaun gestrichen werden. Ein weiteres Thema ist die Mülltrennung. Hier gelten die Gesetze der jeweiligen Kommune. Wird im Wohnwagen oder Mobilheim ein Radio oder ein Fernseher genutzt, fallen dafür ebenso Rundfunkgebühren an wie Zuhause.
Zudem haftet der Mieter des Stellplatzes für eventuelle Schäden, die auf dem Grundstück geschehen. Das kann bei entsprechenden Formulierungen im Mietvertrag neben den eigenen Schäden auch für jene gelten, die Dritten widerfahren.
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