Die Saison für Perücken, Masken und Schminke, wie hier im Bild zu sehen, hat wieder angefangen: Aber darf man auch verkleidet hinter's Steuer? © Getty Images
  • Von Juliana Demski
  • 24.02.2017 um 12:35
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Es ist wieder Verkleidungssaison – nicht nur in Köln, sondern in ganz Deutschland begeistern Karnevalspartys die Bundesbürger. Aber wo sind die Grenzen beim Verkleiden? Darf man beispielsweise auch im Auto mit seiner Batman-Maske sitzen? Der Rechtsschutzversicherer D.A.S. hat die Antwort.

Die genaue Rechtsfrage an die Experten des Rechtschutzversicherers D.A.S. lautete: „Am Wochenende wollen wir auf eine Fastnachtsparty. Ich habe mir ein tolles Kostüm ausgedacht. Leider werde ich fahren müssen. Darf ich mit einer Maske eigentlich Auto fahren?“

Die Antwort klingt zunächst simpel: Grundsätzlich gibt es keine Regel, die das kostümierte Autofahren verbietet. Dabei darf die Verkleidung aber nicht in der Bewegungsfreiheit einschränken, Sicht oder Gehör behindern.

In Sachen Gesichtsverkleidung wird’s komplizierter. Wer sich nur mit Schminke verziert, hat nichts zu befürchten. Bei einer Maske hingegen sieht es schon anders aus. Denn das Gesicht darf nicht vollständig versteckt sein – deswegen sollten auch allzu große Perücken während der Fahrt lieber auf der Rückbank warten. Wer sich nicht daran hält und erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 10 Euro rechnen.

Wer aber vermummt einen Unfall baut, auf den kommt mehr als das kleine Bußgeld zu. Denn dann gefährdet der Fahrer sogar seinen Vollkasko-Schutz und kann zu Mitschuld verdonnert werden.

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Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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