- Von Manila Klafack
- 20.02.2019 um 10:45
Die durchschnittlichen Ausgaben für Anwälte und Gerichte haben sich im Zeitraum 2012 bis 2016 um 19 Prozent erhöht. Das geht aus einer Analyse des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) von jährlich 1,4 Millionen Rechtschutzfällen hervor.
Die meisten Beschwerden gab es zur Rechtsschutzversicherung
Bundesbürger halten deutsche Gerichte für überlastet
Insbesondere beim Diesel-Skandal offenbare sich das beträchtliche Kostenrisiko eines Rechtsstreits. Bereit in der ersten Instanz könne ein rechtliches Vorgehen gegen Händler oder Hersteller des Dieselfahrzeuges mehr als 6.500 Euro (Anwalt rund 5.400 Euro und Gericht rund 1.100 Euro) kosten. Der Streitwert einer Diesel-Klage liege im Schnitt bei gut 23.000 Euro.
Bisher haben nach Zahlen der deutschen Versicherer bis Ende 2018 etwa 144.000 Diesel-Fahrer ihre Rechtsschutzversicherung genutzt. Dafür haben die Versicherer rund 380 Millionen Euro geleistet, insbesondere für Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten. Der Streitwert aller Diesel-Rechtsschutzfälle summiert sich auf mehr als 3,3 Milliarden Euro.
Gebührenminderung bei Anwälten?
„Viele Diesel-Fahrer ohne eine Rechtsschutzversicherung sind nicht bereit, das Kostenrisiko einer Einzelklage zu tragen“, sagt GDV-Geschäftsführer Bernhard Gause. Die Bürger dürften bei der Durchsetzung ihrer Rechte nicht vor zu hohe finanzielle Hürden gestellt werden.
Um hier Abhilfe zu schaffen, schlagen die Versicherer unter anderem vor, bei bestimmten, für Anwälte weniger aufwändigen Verfahren eine Gebührenminderung ins Kostenrecht aufzunehmen. Diese könnte beispielsweise für künftige Folgeverfahren nach einer Musterfeststellungsklage zum Tragen kommen oder bei Anwälten, die Mandate in großer Stückzahl online akquirieren und standardisiert bearbeiten – wie es bei vielen der Klagen gegen Autohersteller der Fall ist.
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