- Von Andreas Harms
- 25.04.2023 um 13:40
Natürlich kann man vorbeugen, um Wildunfälle zu vermeiden: Man kann in der Morgen- und Abenddämmerung auf Landstraßen vielleicht mal langsamer fahren als die erlaubten 100 Kilometer in der Stunde. Man kann genau aufpassen, ob sich am Straßenrand etwas bewegt oder vielleicht sogar Augen leuchten. Und wenn man das sieht, kann man umgehend abblenden, bremsen und kräftig hupen. Und man sollte es sogar.
Wildunfallgefahr im Frühling am höchsten
Wildschäden umfassend abdecken
In Offenbach kommt es besonders häufig zu Schäden
Und doch kann es passieren: Reh, Wildschwein oder Fuchs rennen auf die Straße, und es kracht. Was dann zu tun ist, dazu liefert der Direktversicherer der Generali Deutschland, Cosmos Direkt einen Maßnahmenkatalog, den wir Ihnen nicht vorenthalten wollen:
- Unfallstelle sichern: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen
- Polizei benachrichtigen. Eine Wildunfallbescheinigung stellt die Polizei, der Förster oder der Jagdpächter aus
- Verletztes oder totes Tier nicht anfassen: Der Förster oder Jagdpächter kümmert sich darum, das Tier zu bergen
- Damit der Schaden schnell bearbeitet werden kann, ist es hilfreich, Fotos von Fahrzeug, Unfallort und Tier zu machen
- Versicherer anrufen und Schaden melden, bevor die Wildspuren am Fahrzeug entfernt werden oder es repariert, verschrottet oder verkauft wird
Und welche Versicherung zahlt beim Wildunfall?
Kam es zu einem Wildunfall, springt die Teilkaskoversicherung ein. Sie zahlt für Schäden am eigenen Auto, wenn sie beim Zusammenstoß mit sogenanntem Haarwild entstanden. Dazu gehören Wildschweine, Rehe, Hirsche, Füchse und Hasen. Unfälle mit Rindern, Pferden, Schafen oder Ziegen sind hingegen in manchen Teilkaskos ausgeschlossen. Weshalb Versicherte in den Versicherungsbedingungen lieber nachsehen sollten, welche Tiere enthalten sind – so der Rat von Cosmos Direkt.
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