- Von Andreas Harms
- 27.04.2023 um 11:00
Es dürfte sich ja bereits herumgesprochen haben, dass andere Länder mit Auto-Sündern robuster umgehen als Deutschland. Zwei Beispiele gefällig? Bitte sehr: Wer in Norwegen bei Rot über die Ampel fährt oder falsch überholt, darf dafür schon mal 670 Euro Bußgeld einplanen. Wer in Dänemark Alkohol trinkt und dann Auto fährt, kann dafür sogar ein ganzes Monatsgehalt loswerden. In Deutschland liegen die Tarife bei 90 bis 320 Euro für überfahrene rote Ampeln, 30 bis 250 Euro für Überholverstöße und 500 Euro für Alkohol am Steuer. Wobei für Letzteres weiterhin der Freibetrag von 0,5 Promille ab einem Alter von 21 Jahren greift.
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Bei Fahrten nach Großbritannien an den Rechtsschutz denken
Es gilt eben auch auf der Straße: andere Länder, andere Sitten. Und das wird oft im Urlaub deutlich, wenn die Deutschen mit dem Auto ins Ausland fahren. Es muss aber nicht immer ein Verstoß sein – ein Zusammenstoß ist mindestens ebenso unerfreulich. Vor allem, wenn man auf dem Schaden sitzen bleibt. Ausführliche Informationen und Tipps zu den einzelnen Ländern liefert übrigens die Reiseseite des Auto Club Europa.
Wohl dem, der deshalb im Vorfeld den Versicherungsschutz überprüft. Wobei es in unserem Fall um die KFZ-Haftpflicht gehen soll. Denn die ist – wie der Name schon sagt – in Europa in allen Ländern Pflicht und muss deshalb nachweisbar vorliegen. „Bei Fahrten mit dem eigenen Auto ins Ausland ist ein Nachweis erforderlich, dass Ihr PKW versichert ist“, heißt es im Ratgeber der Allianz. Grundsätzlich gilt die Regel: Je weiter das angepeilte Land politisch und wirtschaftlich von Deutschland entfernt ist, desto schwieriger wird es. Den besten Rückenwind liefert zunächst das seit 1974 geltende Kennzeichenabkommen, das im Europäischen Wirtschaftsraum plus Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Norwegen, Serbien und in der Schweiz gilt. Dort bestätigt schon das gültige Nummernschild am Auto, dass die geforderte Haftpflichtversicherung vorliegt. Mehr ist somit nicht nötig.
Die Grüne Karte ist immer eine gute Idee
Gleichwohl ist es auch bei Fahrten in diese Länder eine gute Idee, sich beim eigenen Autoversicherer eine Internationale Versicherungskarte zu besorgen – kostet auch nichts extra.
Dieses Papier vereinfacht beim Unfall vieles, denn es enthält alle wichtigen Daten über den Versicherungsschutz. Seit vielen Jahren heißt es auch „Grüne Karte“, dabei muss es seit Juni 2020 gar nicht mehr grün sein. „Der Vorteil der neuen Farbe: Autofahrer können ihre Grüne Versicherungskarte nun auch per Mail erhalten und sie ganz einfach zu Hause selbst ausdrucken“, lobt der GDV auf seinem Verbraucherportal. Nur auf Papier gedruckt muss sie nach wie vor sein, ein PDF im Handy reicht nicht aus.
Für das Grüne-Karten-System verantwortlich ist das Council of Bureaux mit Sitz in Brüssel. Es regelt das System und ist zugleich Dachorganisation für jene Bureaux, die die KFZ-Versicherer in den teilnehmenden Ländern aufgebaut haben. Das deutsche sitzt in Berlin und ist hier im Internet zu finden.
Kosovo als große Ausnahme
Für Länder, in denen das Kennzeichenabkommen nicht gilt, ist die Grüne Karte sogar vorgeschrieben. Das gilt insbesondere für Großbritannien, für das es nach dem Brexit bis Ende 2020 noch eine Übergangsregel gab. Jetzt kann es durchaus sein, dass man die Grüne Karte auf der Insel vorzeigen muss. Wobei die Auskünfte von „dringend empfohlen“ über „zwingend vorgeschrieben“ bis „nicht nötig“ reichen. Heißt im Zweifel: auch dorthin lieber mitnehmen. Länder, für die das Kennzeichen ganz sicher nicht ausreicht, dafür aber immer die Grüne Karte, sind zum Beispiel Albanien, Bosnien-Herzegowina, Russland, die Ukraine und die Türkei, zumindest der europäische Teil.
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