Mit Auto und Wohnwagen zum Ozean – und mit den richtigen Versicherungen © Rene Rauschenberger / Pixabay
  • Von Andreas Harms
  • 27.04.2023 um 11:00
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lesedauer Lesedauer: ca. 04:25 Min

Wer mit dem Auto ins Ausland fährt, sollte vorher den Versicherungsschutz überprüfen. Dabei hilft insbesondere die Grüne Karte, die es schon seit vielen Jahren gibt. Aber auch einige Zusatzpolicen können wichtig sein. Welche das sind und was sonst noch nötig ist, erfahren Sie hier.

Für welche Länder die Karte gilt, steht drauf. Ungültige Länder sind durchgestrichen. Wie die Allianz anmerkt, ist das üblicherweise für Aserbaidschan, Iran, Israel, Marokko und Tunesien der Fall. Bei manchen Versicherern lassen sich diese Länder gegen Aufpreis hinzubuchen, übrigens auch der asiatische Teil der Türkei. Bei anderen geht das nicht. Nachfragen hilft. Ein Land, das die Grüne Karte aber auf keinen Fall anerkennt, ist der Kosovo.

Grenzversicherung im Zollamt

Was macht man dann? Oder wenn man die Grüne Karte schlicht vergessen hat? Dann kann man an der Grenze – meist im Zollamt – eine Grenzversicherung abschließen. Damit ist man für diesen Besuch in dem Land geschützt. Allerdings sind solche Policen überdurchschnittlich teuer, und die Versicherungssummen sind niedriger, als wenn man sie beim heimischen Versicherer hinzugebucht hätte.

Überhaupt, die Versicherungssummen: Auch wenn man gut versichert ins Ausland fährt, können sich Lücken auftun – nämlich beim Unfallgegner. In Deutschland beträgt die Mindestdeckungssumme für Sachschäden 1,22 Millionen Euro und für Personenschäden 7,5 Millionen Euro. Beides jeweils pro Unfall.

Als extremes Gegenbeispiel bietet sich die Türkei an. Dort liegen die Mindestsummen für Sachschäden bei 9.525 Euro und für Personenschäden bei 238.123 Euro pro Unfall und 47.625 Euro pro Person und damit deutlich tiefer. Wer Pech hat, bekommt nach einem schweren und nicht einmal selbst verschuldeten Unfall viel zu wenig Geld vom Gegner und bleibt auf dem Schaden sitzen. Die Mindestsummen für viele Länder finden Sie hier.

Abfedern kann das der sogenannte Auslandsschadenschutz. Hat man den bei der eigenen KFZ-Police eingebaut, braucht man sich im Falle eines Unfalls nicht mehr an die ausländische Versicherung des Unfallgegners zu wenden. Dann regelt die eigene Versicherung den ganzen Kram – und zwar mit den heimischen Deckungssummen. Damit hebt man sozusagen die Haftpflicht des Unfallgegners im Ausland auf deutsches Niveau. Die Schadensfreiheitsklasse bleibt davon unberührt, obwohl es gescheppert hat.

Mallorca-Police für Mietwagen – nur nicht auf Malle

In einigen KFZ-Haftpflichtpolicen ist der Auslandsschadenschutz automatisch mit enthalten. In anderen kann man ihn für etwa 25 bis 50 Euro im Jahr hinzubuchen, wie das Online-Portal Bussgeldkatalog.org schreibt. Und dann fassen die Autoren sehr schön zusammen: „Der Auslandsschadenschutz reguliert den Schaden, als sei der Unfall in Deutschland passiert.“

Doch er gilt für das eigene Auto, das mit im Ausland unterwegs ist. Ganz im Gegensatz zur Mallorca-Police. Die heißt eigentlich „Versicherung für den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge“ oder so ähnlich, gilt für gemietete und geliehene Wagen im Ausland und hebelt die für sie abgeschlossene Haftpflicht auf Deutschland-Höhe.

Sie hat ihren Spitznamen daher, dass sich die Deutschen auf besagter Mittelmeer-Insel gern Autos mieten. Doch das war früher: Heute betragen die Mindestdeckungssummen in Spanien 15 Millionen Euro für Sach- und 70 Millionen Euro für Personenschäden – und liegen somit viel höher als in Deutschland. Also sind Mallorca-Policen zwar in einigen anderen Ländern in Europa eine gute Idee, nur nicht mehr: auf Malle.

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Andreas Harms

Andreas Harms schreibt seit 2005 als Journalist über Themen aus der Finanzwelt. Seit Januar 2022 ist er Redakteur bei der Pfefferminzia Medien GmbH.

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