- Von Jens Lehmann
- 12.04.2021 um 11:54
Doch was gilt in der Pandemie? „Bei Reisewarnungen sollten Versicherte die Vertragsbedingungen ihres Auslandsreisekrankenschutzes unbedingt prüfen“, rät Dominik Heck vom Verband der Privaten Krankenversicherung. „Die meisten Allgemeinen Versicherungsbedingungen schließen eine Leistung für Reisende aus, die in ein Land fahren, für das eine offizielle Reisewarnung besteht.“ Versicherte müssten deshalb vor dem Start ins Ausland mit dem Versicherer klären, ob es eventuell Leistungseinschränkungen gibt.
Wer im Ausland von einer Corona-Reisewarnung überrascht werde, sollte schnellstmöglich die Rückreise nach Deutschland antreten. Denn Grenzschließungen, Ausgangssperren oder Reiseverbote können die Rückkehr nach Deutschland jederzeit verhindern. Gestrandete haben ein großes Problem: Der Auslandskrankenschutz ist je nach Versicherer meist nur auf sechs bis acht Wochen begrenzt. „Wer länger im Ausland festsitzt, verliert nach Ende der Versicherungsfrist den Zusatzschutz“, sagt Christian Fischer, Bereichsleiter Produktentwicklung bei der Halleschen. Das gelte jedoch nicht im Falle einer Corona-Erkrankung. „Verlängert sich der Auslandsaufenthalt durch Krankheit, bleibt der Auslandskrankenschutz der Halleschen unbefristet über die acht Wochen bestehen, bis Rücktransport oder Rückreise möglich sind. Das gilt für Corona und andere schwere Erkrankungen sowie beispielsweise Unfallverletzungen.“
Vor der Reise Bedingungen prüfen
Doch nicht alle Versicherer bieten eine ähnlich kundenfreundliche Verlängerungsklausel an. Einige begrenzen den zeitlichen Zuschlag bei Erkrankung im Ausland auf wenige Tage oder Wochen. Doch die Behandlung einer Covid-Infektion kann Monate dauern. Schlimmstenfalls endet der Versicherungsschutz mitten in der Therapie.
Auch der PKV-Verband rät deshalb, die Vertragsbestimmungen vor der Reise genau zu prüfen. Idealerweise übernimmt dies der Makler. Unabhängig vom Ergebnis der Prüfung appelliert Dominik Heck vom PKV-Verband an die Eigenverantwortung der Versicherten und warnt davor, sich auf die Versicherung zu verlassen. „Es ist nicht zu erwarten, dass sich die Versicherer ähnlich kulant verhalten wie während der ersten globalen Corona-Welle, als sie über die vertraglichen Grenzen hinaus Hilfe geleistet haben. Schließlich weiß inzwischen jeder, dass wir mitten in einer Pandemie stecken und die Gefahr besteht, im Ausland zu stranden.“ Auch mit einer großen, vom Bund finanzierten Urlauber-Rückholaktion wie im vergangenen Frühjahr sei nicht noch einmal zu rechnen.
Reise genau planen
Folglich kommt der Reiseplanung eine große Bedeutung zu. Im Reisejahr 2021 sind Sonnengarantie und Sandstrand nicht die einzigen Kriterien bei der Auswahl des Urlaubsziels. „Man muss auch berücksichtigen, dass die medizinische Versorgung nicht überall im Ausland so gut ist wie in Deutschland“, warnt ein Unternehmenssprecher der Inter Versicherungsgruppe. Urlaubern sollte zudem bewusst sein, „dass sich das Gesundheitssystem im Reiseland möglicherweise im Ausnahmezustand befindet“. Darunter könne die medizinische Versorgung leiden. In diesem Jahr macht es somit einen Unterschied, ob man nach Norwegen oder nach Peru fährt.
Als Ausweg bleibt immerhin ein Krankenrücktransport nach Deutschland. Die damit verbundenen Kosten tragen alle Zusatzversicherer, sofern der Transport medizinisch notwendig ist. Eine viel entscheidendere Frage in der Pandemie kann jedoch sein, ob der Rücktransport medizinisch überhaupt möglich ist und ob die örtlichen Behörden ihn wegen der erhöhten Infektionsgefahr zulassen. Falls nicht, kann auch die beste Auslandskranken- oder Reiseabbruchversicherung nicht helfen.
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