- Von Redaktion
- 27.07.2016 um 16:48
Reiserücktrittversicherung für wenn der Urlaub platzt
Wenn der Urlaub platzt, ist es gut, eine Reiserücktrittsversicherung zu haben. „Sie kann gerade für Familien mit Kindern sinnvoll sein, denn sie zahlt, wenn eine gebuchte Reise nicht angetreten werden kann und der Reiseveranstalter Stornogebühren fordert“, sagt der Vorstandsvorsitzende des Bunds der Versicherten Tobias Weissflog. Ohne Versicherung müssen Zurücktretende im Ernstfall leicht 80 Prozent des Reisepreises als Stornokosten zahlen, wenn sie wenige Tage vor Reisestart absagen.
Die Anbieter leisten in der Regel, wenn einer der Reisenden ernsthaft erkrankt, vom Arbeitgeber entlassen wird – oder anders herum nach längerer Arbeitslosigkeit ein neues Arbeitsverhältnis beginnt – und deswegen nicht mehr verreisen kann. Aber beispielsweise ebenfalls bei ungeplanten Schul- oder Universitätsprüfungen. Die Versicherung leistet außerdem, wenn der Flug verpasst wird, weil sich die Anreise zum Flughafen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln um mindestens zwei Stunden verzögert.
Muss der Urlaub, beispielsweise wegen eines Todesfalls, unvorhergesehen beendet werden, kann man den Reiseabbruch mitversichern. Marita Lavid vom Industrie- und Touristikmakler Kaera sagt: „Das geht immer nur on top zum bestehenden Reiserücktritt. Und lohnt sich umso mehr, je teurer eine Reise ist, aber auch, je länger sie dauert.“ Bei einem Reisepreis bis zu 4.000 Euro kostet eine Basisversicherung pro Person 100 Euro, inklusive der Reiseabbruchversicherung 118 Euro.
Manche Tarife zahlen auch für Umbuchungen
Abhängig vom gewählten Tarif leistet die Reiserücktrittsversicherung auch, wenn man den geplanten Urlaub nicht komplett stornieren, sondern nur umbuchen will. Beim Abschluss hat man die Wahl, ob der Versicherungsschutz nur für eine bestimmte Reise oder für das gesamte Jahr gelten soll. Der deutsche Reiseverband stellt dazu folgende Rechnung auf: Bei 20 Prozent Stornogebühren, die ab Reisebuchungsdatum anfallen, und durchschnittlichen Reisekosten von 1.350 Euro, ergäben sich mindestens 270 Euro Reiserücktrittskosten pro Person.
Eine Jahresreiserücktrittspolice ist schon ab 39 Euro zu haben, und sie deckt auch mögliche Stornokosten aller weiteren Kurzurlaube ab. Marita Lavid rät: „Beim Abschluss sollte man darauf achten, ob bestimmte Vorerkrankungen vom Versicherungsschutz ausgenommen sind. Hier gibt es Unterschiede in den Bedingungen.“
Im DISQ-Ranking schneiden hier drei Tarife mit „sehr gut“ ab. Testsieger ist die Barmenia. Den zweiten Rang belegt Travel-Protect der Bayerischen Beamten Versicherung, vor der Würzburger. Die Jahrespolice für eine vierköpfige Familie kostet knapp 120 Euro. Die Schwankungen zwischen den einzelnen Versicherern sind jedoch enorm. Der günstigste Tarif kostet 90, der teuerste 149 Euro. Tarife für Einzelpersonen gibt es für Jahresprämien zwischen 49 und 75 Euro.
Bei den Reiseversicherungen von Travel-Protect kann die Versicherung mit oder ohne Selbstbehalt abgeschlossen werden. Dann erfolgt im Versicherungsfall bei der Erstattung der Stornokosten kein Abzug. Bei der Variante mit Selbstbehalt werden 20 Prozent der Stornokosten (mindestens 25 Euro pro Person) vom Erstattungsbetrag abgezogen. Die Hanse-Merkur erhebt keine Selbstbeteiligung. Auch hier liegt der Eigenanteil des Versicherten bei 20 Prozent der Stornokosten oder mindestens 25 Euro pro Person.
Gepäckschutz ist überflüssig
Im Test erzielten zehn der elf untersuchten Reiserücktrittversicherungen hinsichtlich ihres Leistungsumfangs eine mindestens durchschnittliche Bewertung. Kritischer beurteilten die Analysten Kombi-Tarife. Der Sinn solcher Rundum-Sorglos-Tarife ist umstritten, vor allem wegen der enthaltenen Reisegepäck-Versicherung. Hier sind Reisende oft bereits über die Fluggesellschaft oder auch die eigene Hausratversicherung geschützt. Bei den Reiseversicherungs-Paketen erzielte ERV das beste Ergebnis vor Würzburger und Europ Assistance.
Wer eine Reise im Internet bucht, der muss übrigens nichts überstürzen – eine Reiseversicherung muss nicht zeitgleich mit der Buchung abgeschlossen werden. Man kann sich sogar erst bis zum Vortag der Abreise dafür entscheiden. Für Reiserücktrittsversicherungen gilt eine Frist von bis zu 30 Tagen vor Abreise, bei Last-Minute-Angeboten immerhin noch bis zu drei Tagen nach der Buchung.
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