- Von Redaktion
- 10.11.2017 um 10:21
Also bietet die Digitalisierung Chancen?
Hartrampf: Durchaus, etwa in der Schadenbearbeitung. Der Kunde macht Fotos von seinem Schaden, die laufen durch das System, das entscheidet, ob ein Gutachter eingeschaltet werden muss oder ob der Wagen gleich in die Werkstatt kann. Die Schadenabwicklung und Kundenkommunikation kann so schneller und besser werden.
Kiesenbauer: Was die meisten Kunden stört, ist, dass selbst wenn man dem Versicherer eine Mail schreibt, erst einmal zwei Wochen lang nichts passiert. Da kann sich die Branche noch deutlich weiterentwickeln, und die Digitalisierung ist hier eine große Chance. Der Kunde will die Freiheit, den für ihn passenden Kommunikationskanal selbst zu wählen.
Höring: Wobei man hier differenzieren muss. Gerade bei der Schadenmeldung wünschen sich die Kunden unserer Erfahrung nach eher den telefonischen Kontakt. Das sind keine Kfz-Spezialisten, die haben selten einen Unfall und sind mitunter im Schadenfall überfordert. Nach der Schadenmeldung aber muss es digital weitergehen. Da kann der Kunde in die App schauen, wie weit die Bearbeitung seines Schadens ist.
Bleiben wir beim digitalen Wandel. Kommt das automatisierte Fahren?
Waller: Ich bin ziemlich überrascht vom Fortschritt des teilautonomen Fahrens in den vergangenen Jahren. Was die Mercedes-E-Klasse oder der 5er BMW zum Beispiel heute schon alles kann, das hätte ich vorher nicht erwartet. Dies ist eine Entwicklung, die meiner Ansicht nach nicht aufzuhalten ist. Und sie wird bestimmte Auswirkungen auf die Schadendurchschnittskosten, die Schadenhäufigkeit und die Art der Schäden haben.
Gibt es da erste Erfahrungen?
Waller: Der Durchschnittsschaden wird eher höher, weil Sie im Auto Sensoren und Kameras haben. Selbst der Austausch der Frontscheibe ist teurer, da die Kameras danach neu kalibriert werden müssen.
Höring: Der Versicherungsverband GDV hat jüngst eine Studie dazu verfasst, die voraussagt, dass die Kfz-Versicherer durch Assistenzsysteme und automatisierte Fahrfunktionen bis 2035 bis zu 15 Prozent geringere Entschädigungsleistungen zahlen müssen.
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