- Von Manila Klafack
- 09.03.2018 um 10:30
Zudem richten sich Dauercamper häuslich ein und wollen auf Komfort oder Luxus nicht verzichten. Daher können eine Inhaltsversicherung und eine Glasbruchversicherung hier Sinn ergeben. „Bei einer Haftpflichtversicherung kann der Versicherungsnehmer eventuell bereits durch seine private geschützt sein. Daher empfiehlt es sich, das vor Abschluss einer Police fürs Campen zu prüfen“, rät der Sachversicherungsexperte.
Einen weiteren Tipp gibt er in puncto Unterhaltungselektronik: „Zwar lassen die meisten Dauercamper keine Wertsachen auf dem Campingplatz. Aber für den Fall, dass es doch einmal geschehen ist und ausgerechnet dann ein Einbrecher zuschlägt, hilft die Hausratversicherung.“ Jedoch merkt Waldheim an, dass auch hierbei die Details entscheidend sind: „Denn ob der Schutz für die unbenutzte Zeit gilt oder nicht, muss im Vertrag definiert sein.“
Während bei den Produkte des ADAC oder der Alten Leipziger beispielsweise der Versicherungsschutz nur auf einem Campingplatz gilt, ist es bei dem Produkt der Oberösterreichischen auch möglich, seinen Wohnwagen zu versichern, wenn dieser auf einem umfriedeten Grundstück abgestellt ist. „Maßgeblich ist hier, dass das versicherte Objekt dauerhaft abgestellt ist“, so Waldheim.
Manchen gefällt das Leben in ihrem Wohnwagen so sehr, dass sie gar keinen anderen Wohnsitz nutzen wollen. Diese Situation kann zu Problemen führen. Denn nicht jeder Betreiber eines Campingplatzes kann, darf oder möchte erlauben, dass seine Gäste ihren Erstwohnsitz bei ihm anmelden. Das kann vielfältige Gründe haben, zum Beispiel die Erschließungsmaßnahmen wie Strom- und Wasseranschluss. Zudem muss die Gemeinde dieser Nutzung zustimmen. Das ist oft nicht möglich, da die Plätze in den Stadtplänen nicht für eine Wohnbebauung vorgesehen sind. Daher sollte bei diesem Wunsch vorab geklärt werden, ob der dauernde Wohnsitz auf dem erwählten Campingplatz überhaupt möglich ist.
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