- Von Achim Nixdorf
- 21.05.2021 um 19:07
Der Ombudsmann für Versicherungen, Wilhelm Schluckebier, hat seinen Jahresbericht 2020 veröffentlicht. Danach erreichten die Schlichtungsstelle im vergangenen Jahr 13.235 zulässige Beschwerden. Gegenüber 2019 bedeutet das einen leichten Anstieg von 1,8 Prozent.
Beschwerden zur Lebensversicherung gingen um rund 10 Prozent zurück – und damit in ähnlicher Größenordnung wie solche aus der Hausratversicherung, gefolgt von der Allgemeinen Haftpflichtversicherung mit zirka minus 8 Prozent.
Ein Zuwachs war dagegen in der Kfz-Kasko (16 Prozent) und -Haftpflichtversicherung (10 Prozent) festzustellen. Auch Beschwerden zur Rechtsschutzversicherung (8 Prozent) nahmen wieder zu. Diese Sparte weist seit fünf Jahren die meisten Beschwerden auf (3.463).
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Die vielen kleineren Sparten, die unter „Sonstige Beschwerden“ statistisch erfasst werden, erhöhten sich ebenfalls deutlich (15 Prozent), wobei die dazu zählende Reiseversicherung allein um fast 80 Prozent zulegte.
Reiseversicherung im Fokus
Die hohe Unzufriedenheit in dieser Sparte ist laut Schluckebier die auffälligste Folge der Corona-Pandemie. Viele Beschwerdeführer hätten die Erstattung der Beiträge zur Reiseversicherung gefordert, da diese aufgrund einer Stornierung der Reise durch den Veranstalter hinfällig geworden seien. Bei anderen Fällen sei es um die Frage gegangen, ob Versicherer die Stornokosten von Reisen zu tragen hätten, von denen die Versicherungsnehmer aufgrund der pandemiebedingten Reisebeschränkungen oder der Sorge, an Covid-19 zu erkranken, zurückgetreten waren.
Ein anderes Pandemie-Thema, das in der Öffentlichkeit zeitweilig breit diskutierte Regulierungsverhalten in der Betriebsunterbrechungs- und Betriebsschließungsversicherung, hat sich laut Schluckebier dagegen nicht nennenswert ausgewirkt, weil die Schlichtung auf Beschwerden von Verbrauchern ausgerichtet sei.
Reduzierte Verfahrensdauer
Wie aus dem Jahresbericht weiter hervorgeht, konnte die Verfahrensdauer im vergangenen trotz der Pandemie um gut 10 Prozent verringert werden. „Von der Einlegung einer Beschwerde bis zum Verfahrensabschluss vergingen bei zulässigen Eingaben durchschnittlich nur 70 Tage, obwohl die Beteiligten jeweils Gelegenheit erhalten, zu dem Vortrag der anderen Seite Stellung zu nehmen“, so Horst Hiort, der Geschäftsführer der Schlichtungsstelle.
Zum Hintergrund
Der Ombudsmann für Versicherungen, Wilhelm Schluckebier, ist ehemaliger Richter des Bundesverfassungsgerichts und am Bundesgerichtshof. Die als selbstständiger Verein organisierte Verbraucherschlichtungsstelle behandelt seit fast 20 Jahren Beschwerden aus allen Versicherungssparten, ausgenommen der Privaten Krankenversicherung.
Den vollständigen Jahresbericht des Ombudsmanns finden Sie hier.
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