- Von Lorenz Klein
- 03.02.2023 um 09:48
Auch Marcus Acker von Roland Rechtsschutz findet es sinnvoll, einen Rechtsschutzvertrag möglichst frühzeitig unter Dach und Fach zu bringen – spätestens ab dem Zeitpunkt, wenn bestimmte Risiken eintreten könnten. „Zum Beispiel sollten Sie einen Verkehrsrechtsschutz abschließen, wenn Sie sich ein eigenes Auto kaufen oder einen Berufsrechtsschutz, wenn Sie ein Arbeitsverhältnis aufnehmen.“ Zugleich mahnt Acker zur Umsicht: „Es handelt sich um eine Absicherung für den Fall, dass man zukünftig in einen Rechtsstreit verwickelt wird. Ist dieser bereits eingetreten, ist es in der Regel zu spät.“
Wettbewerber Arag bietet immerhin seit einigen Jahren auch Tarife an, die nach dem Prinzip „Wenn es eigentlich schon zu spät ist“ verfahren. Zwar betont das Düsseldorfer Unternehmen, dass Verbraucher mit einem klassischen Rechtsschutz-Tarif nicht versichert sind, wenn es um „aktuell bestehende Rechtskonflikte oder -probleme“ geht, „deren Ursprung noch vor Abschluss der Versicherung liegt“. Beim „Rechtsschutz mit Soforthilfe“ können sich Arag-Kunden jedoch auch Unterstützung für einen bereits eingetretenen, jetzt akuten Rechtsfall sichern – ohne Wartezeit. Wobei die Komfort-Variante den zurückliegen Fall mit bis zu 500 Euro absichert, bei der Premium-Variante sind es bis zu 1.000 Euro.
Was Makler wissen sollten
Inwieweit müssen sich Makler aber überhaupt mit der Frage auskennen, wann der Versicherungsfall laut Bedingungswerk konkret eintritt? Dazu Anwalt Jöhnke: „Der Versicherungsvermittler sollte die ARB kennen und dem Versicherten erklären können, wie der Versicherungsfall im Sinne der ARB zu verstehen ist. Denn aufgrund dessen muss der Versicherte ja entscheiden können, ob er der Rechtsschutzversicherung einen Fall meldet, oder nicht.“
Makler Nebenführ ergänzt: „Tatsächlich gilt hier der Aufklärungsgrundsatz im Allgemeinen, nämlich die Erläuterung der bereits genannten Aktiv- und Passivprozesse. Inwieweit der Versicherungsfall dann in den Versicherungsschutz fällt, weiß man erst, wenn das Datum der Pflichtverletzung feststeht.“ Dabei dürfe man aber nicht vergessen, erinnert der Makler, dass es auch viele andere Gründe gebe, warum eine Deckung ausbleibt – etwa aufgrund einer bis zu drei Jahre langen Wartezeit.
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