- Von Lorenz Klein
- 24.02.2017 um 13:03
Dabei reiche eine Sichtkontrolle zweimal im Jahr allerdings aus – einmal in belaubtem und einmal in nicht belaubtem Zustand, so der Bericht von Stiftung Warentest, der auf ein entsprechendes Urteil des Saarländischen Oberlandesgericht verweist (Az. 4 U 64/14).
Ein Fachmann ist demnach nicht erforderlich – auch bei einer 200 Jahre alten Eiche gilt gewissermaßen der gesunde Menschenverstand beziehungsweise das wachsame Auge eines Laien.
Sollte dem Prüfer doch etwas verdächtig auffallen, „wie abgestorbenes Laub oder ein durch Sturm geschädigter Stamm, muss der Besitzer den Baum eingehend untersuchen“, heißt es in dem Bericht – und das am besten durch einen Sachverständigen.
„Wohnungs- und Hauseigentümer sollten sich gegen die Kostenrisiken versichern für den Fall, dass von Ihrem Eigentum Gefahren ausgehen zum Test von Haftpflichtversicherungen“, rät Stiftung Warentest.
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