Ein Auto steht auf dem Parkplatz eines Carsharing-Anbieters: Mit Kurzzeitpolicen lässt sich unter anderem die Selbstbeteiligung bei Schäden an Carsharing-Autos versichern. © picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Hendrik Schmidt
  • Von Lorenz Klein
  • 24.01.2022 um 12:12
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Mal eben versichern nur für einen Tag? Das geht mithilfe sogenannter Kurzzeitversicherungen oder „situativer“ Policen. Welchen Schutz die Mini-Versicherungen bieten – und woran sich Kritiker stören.

Auch die LVM Versicherung gehört nun schon seit fünf Jahren der wachsenden Schar Versicherern an, die auf „kurzfristige Autoversicherungen“ setzen. Die Produkte ermöglichten LVM-Kunden einen spontanen Abschluss einer Autozusatzversicherung – beispielsweise, wenn eine weitere Person neben der im Vertrag genannten am Steuer sitzt, erläutert Carsten Pribyl, Pressesprecher Komposit, den Nutzen des „LVM-Zusatzfahrer“ – das Pendant zum „Drittfahrer-Schutz“ der Bayerischen.

Und auch bei den Münsteranern gibt es eine Police, die dazu dient, die hohe Selbstbeteiligung in der Vollkaskoversicherung abzusichern – sei es bei Mietwagen, Carsharing oder einer Probefahrt. „Seitdem wurden an die 50.000 kurzfristigen Autoversicherungen abgeschlossen“, berichtet Pribyl. Diese verteilten sich jeweils zur Hälfe auf die Zusatzfahrerprodukte und die Absicherung der Selbstbeteiligung. Zugleich räumt der LVM-Sprecher ein, dass sich das Thema Carsharing „auf einem deutlich geringeren Niveau“ entwickle, was aber „aus unserer Sicht zur generellen Entwicklung im Carsharing-Markt passt“.

Kritik an Preis-Leistungs-Verhältnis

Dass allerdings eine sehr kurze Versicherungsdauer dem Kunden relativ gesehen besonders teuer zu stehen kommt, zeigt sich am Beispiel der Württembergischen. Der Versicherer bietet ebenfalls einen Zusatzschutz an, um den Fahrerkreis temporär zu erweitern – beispielsweise damit die volljährigen Kinder den Wagen der Eltern nutzen können, wenn diese im Urlaub sind. Bis maximal 28 Tage ist das möglich. Rund 90 Euro kostet es, diese Zeitspanne voll auszunutzen, wenn der Neufahrer 20 Jahre alt ist. Zum Vergleich: Entscheiden sich die Eltern für einen Fahrerschutz von nur drei Tagen, fallen immerhin schon rund 14 Euro an.

Kurzzeitversicherungen böten „vom Versicherungsumfang und von der Versicherungsprämie kein adäquates Prämien-Leistungsverhältnis“, kritisiert Claudia Frenz, Pressereferentin beim Bund der Versicherten. Zudem finde in der Regel keine sachgerechte Beratung und auch keine Bedarfsermittlung statt. Offizielle Zahlen zur Verbreitung von Kurzzeitversicherungen gibt es in der Branche nicht. Auch beim BdV heißt es, dass man über die Nachfrage nichts sagen könne. Da die Versicherer hier allerdings ein lukratives Geschäft und hohes Potenzial für einfache, schnelle Abschlüsse witterten, so Frenz, handle es sich „jedenfalls um einen Anbietermarkt, der Nachfrage bei den Verbrauchern schaffen will“. Nun, zumindest bei „Wiesn-Schutz“ und Co. fällt die Nachfrage coronabedingt bis auf weiteres erstmal aus.

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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